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Gast schreibt: Ich habe mich mit meinen Arbeitskollegin abgesprochen und habe zu den sage das ich von 15.07 2019 bis nu 02.08. 2019 Urlaub nehme |
Bei uns wird es so gehandhabt, dass der Urlaub nur dann angetreten werden kann, wenn der Urlaubsantrag von der Geschäftsführung oder dem zuständigen Bereichsleiter unterschrieben und damit genehmigt wurde.
Eine Absprache unter Kollegen ist bei uns KEINE Zustimmung auf einen Urlaub. Dies entscheidet bei uns immer und ausschließlich der Vorgesetzte.
Eine vorherige Absprache ist natürlich schön, dennoch gibt dies keine Sicherheit. Und wenn ein Urlaub gebucht wird, sollte VORHER der Urlaubsantrag schriftlich genehmigt worden sein.
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Gast schreibt: sie hatt nur ein schulpflichtiges Kind und ich weiß nicht op ich da mein Urlaub Kriege. |
Hast du einen unterschriebenen und somit genehmigten Urlaubsschein? Ein schulpflichtiges Kind stellt natürlich eine andere Herausforderung, allerdings muss auch hier der Urlaub mit allen abgestimmt werden.
Und noch eine weitere Frage:
Seit wann arbeitest du in dieser Firma? Wie war es mit der Urlaubsgenehmigung vorher? Wurde diese immer so, wie du es schreibst, abgesprochen und somit genehmigt?
Dann könnte sich ggf. eine betriebliche Übung daraus ableiten lassen.
Danke für deine Antwort schon mal.
VG,
Anni