Krankmeldung: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten
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Moin moin Hier mal ne sehr wichtige Frage? Bin seit dem 28.0217- 13.03 .17krank geschrieben. Habe am 03.03.17 die Kündigung bekommen , das ich von der Arbeit Frei gestellt wurden bin. Und zwar vom 03.03.17-31.03.17.unter ANRECHNUNG DES IHNEN ZUSTEHENDEN URLAUBS UND ARBEITSZEITKONTOGUTHABEN FREI.
KRANKHEIT IST NOCH NICHT ABSEHBAR!
IST EIN LEIHE
MFG
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Hallo! Ich arbeite von Dienstag bis Samstag. Sonntag und Montag ist mein freier Tag. Meine Frage : ich bin Montag krank geworden und habe eine krankmeldung einschließlich Montag bis Mittwoch bekomme, darf mein chef den Montag streichen von der krankmeldung? Danke
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wvr
Aktives Mitglied
Beiträge: 308
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Registrierung: 22.10.2012
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Hallo, was heißt, er streicht den Montag? Will er dich am Montag wieder einsetzen? Das geht doch gar nicht. Da bist du doch arbeitsunfähig. Gruß wvr
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Hallo , ich habe meinem Arbeitgeber ausvershen das AU Formular das für mich vorgesehen war geschickt. Den Irrtum bemerkte ich erst nach 4 Tage. Hat sowas Konsequenzen? Danke und Gruß
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FreelancerHH
Aktives Mitglied
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Hallo Hans,
die Angaben sind ja die gleichen wie auf der Ausfertigung für den Arbeitgeber. Einziger Unterschied: Er hat jetzt eine Ausfertigung mit ärztlicher Diagnose. Ich würde keine Konsequenzen fürchten.
Gruß FHH
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Guten Tag ! Zu meinem Problem / meinen Verhältnissen: Ich bin im 2.Lehrjahr als Azubi iin einem Steuerbüro tätig. Seit ca. 3 Jahren leide ich unter Migräne mit Aura welche mich einen Tag krankheitsbedingt ausfallen lässt. Diesen Migräneanfall erleide ich ca alle 3 Monate 1x. Nach langem Rumprobieren konnte mein Arzt mir nun ein Medikament verschreiben , welche diesen Anfall verkürzt.
Nun zu meinem eigentlichen Problem: Vor ca 1 Monat hatte ich wieder einen Anfall. Arbeitgeber morgens angerufen und gesagt dass es später werde , da das Medikament erst wirken muss.(Medikament darf erst bei Auftreten der Migräne eingenommen werden.) Gut 2 Stunden später erschien ich dann ohne weitere Nachfragen bei der Arbeit. Nun einen Monat später kommt heute eine Kollegin aus dem Lohnbüro zu mir und fragt mich nach einer AU! Ich hatte es sichtlich verpennt mich für die 2 Stunden vom Arzt krankschreiben zu lassen.(Mein Fehler) Nun meine Frage kann meine Kollegin/Ausbilderin die 2 Stunden als nachträglichen Urlaub eintragen? MFG Jes
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Hallo Jonas,
Ich bin überrascht, dass man das bei euch so eng auslegt. Bei uns würdest du einfach die zwei Stunden irgendwann nacharbeiten. Du könntest mal nach Urlaub fragen. Könnte aber ein Problem geben, weil Urlaub in der Regel in ganzen Arbeitstagen gerechnet wird. Und du warst ja den Rest des Tages im Büro. AU kriegst du nachträglich leider auch nicht mehr.
Gruß HaWeBe
Bearbeitet:
HaWeBe - 09.05.2017 09:29:50
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Darf mein Chef einen Krankheitstag eintragen obwohl ich kein Attest abgegeben hab ?
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wvr
Aktives Mitglied
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Registrierung: 22.10.2012
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Hallo,
steht im Beitrag: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens nach Ablauf der drei Karenztage vorliegen. Der Arbeitgeber kann schon früher ein Attest verlangen. Er muss aber nicht.
Gruß wvr
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Hallo,
wie verhält es sich denn mit der Anrechnung meiner Krankheiten wenn ich bis einschließlich Freitag krank geschrieben bin, Samstag und Sonntag habe ich ganz normal frei und am Montag werde ich wieder krankgeschrieben aufgrund der gleichen Diagnose wie die Woche zuvor. Der Arzt hat allerdings eine Erstbescheinigung ausgestellt und keine Folgebescheinigung, Diagnose ist aber genau die gleiche. Kann mein Arbeitgeber dann das Wochenende (Samstag und Sonntag) in den Krankheitszeitraum mit einbeziehen oder gilt dieser als Unterbrechung und wird nicht in die Lohnfortzahlung einbezogen?
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