Lohnfortzahlung nach Arbeitsunfall

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Lohnfortzahlung nach Arbeitsunfall
Hallo liebe Leute!

Ich bin seit 01.10.18 Flexi/Werksstudent bei Daimler und habe auch schon ein paar Jahre davor im Sommer dort gearbeitet (also auf jeden Fall schon mehr als 30 Tage). Leider habe ich mir am 28.05 bei der Arbeit den linken Daumen gebrochen (Haupthand, Trümmerbruch im Grundglied) und musste daraufhin operiert werden. Das ganze hat mich schon sehr viel Stress gekostet da ich nicht schreiben, fahren kann und das Semester schieben muss deswegen etc. und jz gerade erst mit der Krankengymnastik anfangen kann.
Seit dem Unfall kämpfe ich um eine Lohnfortzahlung von Daimler, gestern nach fast 2 Monaten kam die Email das ich nur für den Unfalltag und danach krank geschrieben bin, danach wurde mir "unbezahlter Urlaub" eingetragen?!
Ich muss zugeben ich hab meine Krankmeldungen nach der Operation erst später eingereicht aber reicht dies aus um mir einfach die Lohnfortzahlung zu verweigern und da unbezahlter Urlaub einzutragen?
Eigentlich hatte ich eine Zusage vom Betriebsrat für 6 Wochen da ich diesen schon gefragt hatte da ich von der Personalabteilung bis gestern kein einziges Wort gehört habe (selbst nach SEHR häufigen Anrufen und Emails, die erste 1 Tag nach dem Unfall).
Muss ich das ganze jetzt über die BG abwickeln um irgendein Krankengeld zu sehen oder ggf. sogar vors Arbeitsgericht?
Das ganze war leider mein Haupteinkommen und ich muss schon seit 2 Monaten von (nicht wirklich vorhandenen) Rücklagen leben.



Vielen Dank für jegliche Hilfe!
:wink1:  Hallo envistudent,


erstmals weiterhin schnelle Genesung und gute Besserung.

Schade, dass der Arbeitgeber hier nicht kooperativ ist.

Eine Lohnfortzahlung steht dir auch als Werksstudent im Krankheitsfall von bis zu 6 Wochen zu.

Zitat
envistudent schreibt:
Ich muss zugeben ich hab meine Krankmeldungen nach der Operation erst später eingereicht aber reicht dies aus um mir einfach die Lohnfortzahlung zu verweigern und da unbezahlter Urlaub einzutragen?

Eine Krankmeldung ist die Nachweispflicht, welche der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber aufzuweisen hat. Folgt er dieser Nachweispflicht nicht, so kann der Arbeitgeber natürlich für diesen Zeitraum den Arbeitslohn in der Lohnfortzahlung einbehalten. Sobald der Arbeitnehmer allerdings der Nachweispflicht, wenn auch verspätet, nachgekommen ist, so hat er den zurückgehaltenen Lohn - sofort mit der nächsten Lohnabrechnung - auszuzahlen. (§ 7 EntgFG )

Auch wenn es sich um eine Folgebescheinigung handelt, so hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber - unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern, davon in Kenntnis zu setzen, wie lange die (weitere) AU dauert.

Vllt mal den Arbeitgeber diesbezüglich darauf ansprechen?

Viel Erfolg.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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