zuständiges Finanzamt nach Umzug und wieder Rückumzug

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zuständiges Finanzamt nach Umzug und wieder Rückumzug
Hallo,

hab mal ne knifflige Frage:

Wir sind in 2014 umgezogen. Die Einkommens-Steuererklärung für 2014 würde ich jetzt beim zuständigen Finanzamt des neuen Wohnsitzortes einreichen - soweit zumindest meine Recherchen. Was ist aber nun, wenn ich im März 2015 wieder an den alten Standort zurückgezogen bin und meine Steuererklärung noch nicht eingereicht habe? Ist dann trotzdem noch das neue Finanzamt zuständig oder dann doch wieder das alte?

Zählt für die Zuständigkeit des Finanzamtes der Wohnsitz zum Jahresende oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung?

Würde mich über Hinweise freuen. Besten Dank im Voraus!

Gruß, Buchi
Hallo Buchi,

schau dir  mal §§ 25 und 26 AO an.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html

Grundsätzlich geht mit einem Wohnortwechsel ein Zuständigkeitswechsel der Finanzämter einher. Der Zuständigkeitswechsel tritt in dem Moment ein, in dem eines der beiden Finanzämter davon erfährt. Grundsätzlich kann das Finanzamt, dessen Zuständigkeit du gerade verlassen hast, aber verlangen, dass du die Steuererklärung noch dort abgibst (§26). So würde ich das verstehen.

Bei strittiger Zuständigkeit entscheidet, welches Finanzamt zuerst mit einer Sache beschäftigt war. In jedem Fall müssen sich die Finanzämter aber untereinander einigen. (§25). Diese Entscheidung teilen sie dir dann mit. Du musst ihnen den Sachverhalt aber natürlich melden.

Gruß
HaWeBe
Hallo,

danke an HaWeBe!

Ich habe jetzt an mehreren Stellen gelesen, dass der aktuelle Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklrärung  für die Zuständigkeit des FA maßgeblich ist. Im privaten Bereich ist es wohl bei einem Umzug auch egal, wo (alter oder neuer Standort) ich meine Steuererklärung abgebe und das Finanzamt diese dann ggf. an das zuständige FA weiterleitet. In meinem Fall ist es wohl besser am alten Standort einzureichen, auch wenn der Wohnsitz zwischenzeitlich mal ein anderer war.

Gruß, Buchi
Hallo Buchi,

grundsätzlich steht das so auch in der Abgabenordnung. Aber eben mit Einschränkungen. Ich denke, wenn das Finanzamt der Ansicht ist, dass die Zuständigkeit beim anderen FA liegt, wird es dir das mitteilen.

Viel Erfolg
HaWeBe
Das Finanzamt hat eine Auskunftspflicht. Also einfach dort anrufen, Fall schildern und  gleich die richtige Antwort  erhalten.  Also sehr einfach.  :wink1:
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