hab mal ne knifflige Frage:
Wir sind in 2014 umgezogen. Die Einkommens-Steuererklärung für 2014 würde ich jetzt beim zuständigen Finanzamt des neuen Wohnsitzortes einreichen - soweit zumindest meine Recherchen. Was ist aber nun, wenn ich im März 2015 wieder an den alten Standort zurückgezogen bin und meine Steuererklärung noch nicht eingereicht habe? Ist dann trotzdem noch das neue Finanzamt zuständig oder dann doch wieder das alte?
Zählt für die Zuständigkeit des Finanzamtes der Wohnsitz zum Jahresende oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung?
Würde mich über Hinweise freuen. Besten Dank im Voraus!
Gruß, Buchi