mit AN soll vereinbart werden, dass die Firma seine Wohnungskaution bezahlt und dieser Vorschuss auf die nächsten 12 Monate mit dem Lohn verrechnet werden soll.
Die monatliche Verrechnung würde ich als Nettoabzug betrachten bin mir aber unsicher mit der einmaligen Auszahlung der Mietkaution.
Muss diese über den Lohn laufen? Wenn ja, wäre dies als AG-Darlehen zu betrachten?
Auf was muss ich achten?
Grüße,
Alfi2001