erstmalig haben wir diesen Fall. Ein MA wird zum 04.04. für ein Jahr in EZ gehen. Allerdings 2x 1 Monat in Teilzeit bei uns arbeiten.
Wenn ihm aber die Fehlzeit EZ gesetzt wird, erfolgt keine Abrechnung mehr. Wie macht ihr das in so einem Fall?
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18.03.2021 20:52:46
Hallo,
erstmalig haben wir diesen Fall. Ein MA wird zum 04.04. für ein Jahr in EZ gehen. Allerdings 2x 1 Monat in Teilzeit bei uns arbeiten. Wenn ihm aber die Fehlzeit EZ gesetzt wird, erfolgt keine Abrechnung mehr. Wie macht ihr das in so einem Fall? |
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19.03.2021 15:34:46
Hallo WieAnYa,
wenn ich dich recht verstehe, erlaubt deine Lohnbuchhaltungssoftware nicht, dass man Elternzeit abrechnet für eine/n Mitarbeiter/in in Elternzeit. Richtig? Das müsstest du den Softwareanbieter fragen. Da ist die Software möglicherweise fehlerhaft, denn erlaubt ist das im Umfang von bis zu durchschnittlich 30 Wochenstunden im Monat (§ 15 Abs. 4 BEEG)Schönes Wochenende FHH |
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