unsere Firma mietet mehrere PKW-Stellplätze für Mitarbeiter. Als Kundenparkplatz gehen die nicht durch, da der Parkplatz abgeschlossen ist und Kunden diesen ohne Transponder nicht nutzen könnten. Sind also eindeutig für Mitarbeiter. Es ist im Prinzip auch so, dass jeder Mitarbeiter auch einen fest definierten Stellplatz hat.
Sind diese Parkplätze nun evtl. als Sachbezug oder geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung zu erfassen?
Ich denke nicht. Es sollte sich m.E. um normalen betrieblichen Aufwand handeln. Aber was meint Ihr?
Kostenlose Parkplätze sind kein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Nach Auffassung der Finanzbehörden liegen sie im eigenbetrieblichen Interesse. Das gilt auch für Fahrer von Dienstwagen oder Firmenwagen. ....
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