Arbeitsplatzbrille - Kostenübernahme / -beteiligung durch Arbeitgeber möglich??

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Arbeitsplatzbrille - Kostenübernahme / -beteiligung durch Arbeitgeber möglich??
:wink1:  Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage, konnte so nicht direkt was in Dr.Google finden.

Unser Mitarbeiter kam auf mich zu, dass er eine Arbeitsbrille braucht. Diese auch nur für die Arbeit gebraucht wird (privat hat er eine andere). d.h. die Brille bleibt immer in der Arbeit. Seine Frage war, inwieweit der Arbeitgeber die Brille zahlen kann oder sich an die Kosten beteiligen kann. Da es sich um eine Zweitbrille handelt hat er vom Optiker auch einen Rabatt bekommen. Die alte Fassung seiner vorherigen Brille hat er auch hergenommen, so dass keine Brillengestell-Kosten auf der Rechnung stehen.

Die Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 130 Euro brutto (knapp 110 netto).

Kann er die Rechnung auf dem Arbeitgeber ausstellen lassen - und in der Rechnung angeben, dass es sich um eine Arbeitsplatz-Schutzbrille handelt?

Oder wie sind die Vorgaben?

Danke für Eure Antworten schon mal im Voraus.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

Schutzbrille könnte Probleme geben, wenn dein Mitarbeiter kein Schweißer oder Zerspanungstechniker ist.

Hat der Mitarbeiter ein ärztliches Attest, das ihm bescheinigt, dass er die Arbeitsplatzbrille braucht? Dann kannst du als Arbeitgeberin eine Brille anschaffen. Müsste als Aufwand anerkannt werden. Dann gehört die Brille aber dem Unternehmen und muss am Arbeitsplatz bleiben. Im Home Office wird es schwierig.

Viel Erfolg
Ford
:wink1: Hallo Ford Prefect,

Danke für deine Antwort. Ja, die Brille bleibt eh immer am Arbeitsplatz. Für unterwegs/daheim hat er eine andere, eigene Brille.

Zitat
Ford Prefect schreibt:
Hat der Mitarbeiter ein ärztliches Attest, das ihm bescheinigt, dass er die Arbeitsplatzbrille braucht?

Geht es nur mit Attest? Für wen? Für den Arbeitgeber? Oder für was benötigt er das Attest? Würde die Brille auch ohne Attest ihm bezahlen.... Geht das?

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

da kommt es ja immer drauf an, wie das Finanzamt den Fall sieht. Man könnte eine solche Brille sicher auch einfach als Arbeitsmaterial betrachten. Wenn das Finanzamt aber nachfragt, wäre mir wohler, wenn es einen ärztlichen Befund gibt, der dem Arbeitnehmer bescheinigt, dass er die Brille braucht. So würde ich das angehen. Wenn du sicher gehen willst, musst du einen Steuerberater fragen. Falls du das tust, lass mal hören, was er gesagt hat.

Gruß
Ford
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