1%-Regel für Dienstfahrrad

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1%-Regel für Dienstfahrrad
Hallo,
ich habe eine Frage zur 1 %-Regelung.
Und zwar geht es hier um ein Dienstfahrrad.
Das Dienstrad hat einen Bruttopreis von 1.900 Euro.
Der geldwerte Vorteil wären somit 19,00 Euro, die habe ich auf den Bruttolohn draufgerechnet und die Lohnart "Sachbezug 1%" ebenfalls gewählt und mit 19,00 Euro berücksichtigt.

Nun ist es aber so, dass wir als Arbeitgeber mit JobRad einen Leasingvertrag abgeschlossen haben und somit eine Leasingrate für den Arbeitnehmer anfällt, die 36 Monate über die Lohnabrechnung laufen soll.
Kann mir jemand helfen, wie ich das eingeben muss?
Wird die Leasingrate für das Rad auch auf den Bruttolohn draufgerechnet oder nicht?

Viele Grüße
Conni
Hallo Conni,

du musst den geldwerten Vorteil um die monatliche Leasinggebühr schmälern, die die Arbeitnehmer zahlen. Allerdings darf der GV nicht negativ sein. Du kannst die Leasinggebühr also nur bis zur Höhe von 19 Euro vom GV abziehen. Kannst du hier nachlesen:
https://www.lohn1x1.de/News/Firmenwagen-Nutzungsgebuehr-vom-geldwerten-Vorteil-abziehen.html

Beste Grüße
HaWeBe
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