kleine frage, in diesem Thema werden immer wieder die selben dinge besprochen.
Ich habe da mal eine neue Frage zum Thema Urlaub.
angenommen ich beantrage vom 22.12.2014 bis zum 02.01.2015 dieser Zeitraum ist eine Beispiel zum besseren Verständniss was ich meine.
1. der 24.12 und der 31.12 wird bei uns mit einem halben urlaubstag genemigt
So wenn ich in diesem Zeitaum Urlaub nehme muß ich also von meinen Urlaubstagen
6 Tage verwenden richtig.
So, nun genemigt mir mein Arbeitgeber diesen Urlaub nicht.
ich soll entweder 2 Wochen vor dem 22.12 oder 2 Wochen nach dem 02.01.2015
dazu muß ich aber 10 tage von meinem urlaub verwenden. Hier werde ich doch aber ziemlich benachteiligt. Gibt es für solche Fälle einen höheren Urlaubs Anspruch.
Oder eine Gesetzliche Regelung, es sind immerhin 4 Tage rein Geldtechnisch sind das rund 600 euro in Geldwert.
Gruß Boucheron
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