Lohnfortzahlung nach Arbeitsunfall

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Lohnfortzahlung nach Arbeitsunfall
Hallo liebe Leute!

Ich bin seit 01.10.18 Flexi/Werksstudent bei Daimler und habe auch schon ein paar Jahre davor im Sommer dort gearbeitet (also auf jeden Fall schon mehr als 30 Tage). Leider habe ich mir am 28.05 bei der Arbeit den linken Daumen gebrochen (Haupthand, Trümmerbruch im Grundglied) und musste daraufhin operiert werden. Das ganze hat mich schon sehr viel Stress gekostet da ich nicht schreiben, fahren kann und das Semester schieben muss deswegen etc. und jz gerade erst mit der Krankengymnastik anfangen kann.
Seit dem Unfall kämpfe ich um eine Lohnfortzahlung von Daimler, gestern nach fast 2 Monaten kam die Email das ich nur für den Unfalltag und danach krank geschrieben bin, danach wurde mir "unbezahlter Urlaub" eingetragen?!
Ich muss zugeben ich hab meine Krankmeldungen nach der Operation erst später eingereicht aber reicht dies aus um mir einfach die Lohnfortzahlung zu verweigern und da unbezahlter Urlaub einzutragen?
Eigentlich hatte ich eine Zusage vom Betriebsrat für 6 Wochen da ich diesen schon gefragt hatte da ich von der Personalabteilung bis gestern kein einziges Wort gehört habe (selbst nach SEHR häufigen Anrufen und Emails, die erste 1 Tag nach dem Unfall).
Muss ich das ganze jetzt über die BG abwickeln um irgendein Krankengeld zu sehen oder ggf. sogar vors Arbeitsgericht?
Das ganze war leider mein Haupteinkommen und ich muss schon seit 2 Monaten von (nicht wirklich vorhandenen) Rücklagen leben.



Vielen Dank für jegliche Hilfe!
:wink1:  Hallo envistudent,


erstmals weiterhin schnelle Genesung und gute Besserung.

Schade, dass der Arbeitgeber hier nicht kooperativ ist.

Eine Lohnfortzahlung steht dir auch als Werksstudent im Krankheitsfall von bis zu 6 Wochen zu.

Zitat
envistudent schreibt:
Ich muss zugeben ich hab meine Krankmeldungen nach der Operation erst später eingereicht aber reicht dies aus um mir einfach die Lohnfortzahlung zu verweigern und da unbezahlter Urlaub einzutragen?

Eine Krankmeldung ist die Nachweispflicht, welche der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber aufzuweisen hat. Folgt er dieser Nachweispflicht nicht, so kann der Arbeitgeber natürlich für diesen Zeitraum den Arbeitslohn in der Lohnfortzahlung einbehalten. Sobald der Arbeitnehmer allerdings der Nachweispflicht, wenn auch verspätet, nachgekommen ist, so hat er den zurückgehaltenen Lohn - sofort mit der nächsten Lohnabrechnung - auszuzahlen. (§ 7 EntgFG )

Auch wenn es sich um eine Folgebescheinigung handelt, so hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber - unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern, davon in Kenntnis zu setzen, wie lange die (weitere) AU dauert.

Vllt mal den Arbeitgeber diesbezüglich darauf ansprechen?

Viel Erfolg.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News und Fachbeiträge


BFH-Urteil: Corona-Sonderzahlungen bleiben auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei BFH-Urteil: Corona-Sonderzahlungen bleiben auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.01.2026 (Az. VI R 25/24) entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei sind. Voraussetzung......

Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 der Insolvenzordnung sind keine Betriebsausgaben Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 der Insolvenzordnung sind keine Betriebsausgaben Ausgleichszahlungen, die der (Insolvenz-)Schuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen ......

Aufzeichnungspflicht eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer Aufzeichnungspflicht eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt,......


Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden? Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......

Rechengrößen und Beitragssätze 2026 in der Sozialversicherung Das Kabinett hat am 08.10.2025 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen......

10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......

Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen. Es gibt keine......

eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch Das Wichtigste in Kürze: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen. Arbeitgeber müssen sich um den ......

Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, druckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Stellenanzeigen

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Buchhaltung – „Allround-Talent“ (w/m/d)
Die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE), des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA) und der Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist eine zentrale Service­einrichtung und betreut rund 650 Instituts­angehörige. Die gemein­sa... Mehr Infos >>

Controller (M/W/D) in Vollzeit - Schwerpunkt Abteilungscontrolling & Reporting
Wir sind immer auf der Suche nach engagierten Talenten, die unsere dynamische Organisation verstärken. Mit einem kollegialen, kooperativen und innovativen Arbeitsumfeld sowie guten Entwicklungsmöglichkeiten ist dies die perfekte Gelegenheit für alle, die mit Leidenschaft etwas im Gesundheitswesen... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

RS-Baukostenrechner

Baukostenrechner-Screen-1.png
Mit diesem umfangreichen Excel-Baukostenrechner werden Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierten Kosten- und Erlösplanung unterstütz. Zusätzlich bietet dieses Tool hilfreiche Auswertungen. Mehr Informationen >>

KIS-Immobilien-Formularpaket

Dieses Excel-Vorlagen-Paket bietet 20 Formular- bzw. Berechnungsblätter für die Immobilienverwaltung. Die Formulare sind mit nützlichen Berechnungs- und Archivierungsfunktionen ausgestattet. Mehr Informationen >>

Steuerberechnungsprogramm für Immobilienanlage

Paket für Hausverwalter.png1.png
Das Steuerberechnungsprogramm für Immobilienanlage ist ein idealer Rechner für Immobilienmakler*innen, aber auch für Immobilienbesitzer*innen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>