Beschäftigung eines ausländischen Studenten
teder
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123
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Hallo,
bei uns hat sich ein Student aus Russland für ein Praktikum beworben. Wir würden diesen gern einstellen, wissen jedoch nicht ob es dabei evtl. Probleme (Abeitserlaubnis, SV-Einstufung, Doppel-Besteuerung) geben könnte. Was ist bei der Beschäftigung von Ausländern zu beachten?
Freue mich über jeden Tipp!
Besten Dank, teder
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Buchi
Aktives Mitglied
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Hallo teder,
soweit ich weiß wird mit Erteilung der Aufenthaltserlaubsnis für den Praktikanten auch eine Arbeitserlaubnis erteilt. Diese muss also nicht gesondert beantragt werden. Wie der Praktikant jedoch in der SV zu bewerten ist weiß ich leider auch nicht. Wenn er jedoch eingeschriebener Student an einer deutschen Hoschule ist und sein Praktikum ein Pflichtpraktikum ist, wäre der Fall einfach. Dann wäre der Praktikant SV-frei, weil das Praktikum als Bestandteil der Ausbildung an der Hochschule gewertet wird.
Kommt er jedoch von eienr ausländischen Hochschule oder gar schon fertig mit seinem Studium ist das anders zu bewerten. Frag hier doch mal bei der Krankenkasse nach oder teile hier nähere Angaben mit. Evtl. hat Jemand hier mehr Erfahrung mit der Beschäftigung von Ausländern.
Gruß, Buchi.
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