Als Gesellschafter-Geschäftsführer von der PKV wieder zurück zur GKV

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Als Gesellschafter-Geschäftsführer von der PKV wieder zurück zur GKV, Welcher Weg ist möglich bzw. am besten?
Hallo,
sorry, dass ich einen alten Thread ausgrabe, aber über das Thema wird im Internet wenig gesprochen und man findet schnell diesen Thread hier.

Ich beschäftige mich gerade mit einem ähnlichen Fall: unter 55, seit Jahren PKV, 100 % Gesellschafter-GF einer GmbH mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Ziel wäre zurück in die GKV.

Meine aktuelle Annahme ist:

Nicht in der eigenen 100-%-GmbH „klein anstellen“, sondern:

* GF-Funktion tatsächlich abgeben
* in der eigenen GmbH nicht mehr operativ arbeiten, sondern nur Gesellschafterrechte ausüben, dafür aber volle 100% Anteile behalten
* extern einen sozialversicherungspflichtigen Job in einer anderen Firma annehmen (die einem nicht gehört)
* dort unter der JAEG verdienen
* bestenfalls eher 6-12 Monate oder unbefristet anstatt nur 1-3 Monate

Hintergrund: Reines Halten von GmbH-Anteilen scheint nach den GKV-Hinweisen nicht automatisch selbständige Erwerbstätigkeit zu sein. Kritisch könnten aber die Arbeitnehmer der GmbH sein, weil bei Beschäftigung von Arbeitnehmern die Hauptberuflichkeit vermutet werden kann.

@Biene: Du hattest den externen Job und 12 Monate erwähnt. War das praktische Erfahrung oder eher Sicherheitsüberlegung?

@Ben79: Hast du inzwischen herausgefunden, ob 100 % GmbH-Anteile plus Arbeitnehmer schädlich sind, wenn man nicht mehr GF ist und extern angestellt arbeitet?

Meine Kernfrage: Hat jemand praktisch den Wechsel geschafft, ohne Anteile abzugeben, also 100 % behalten, GF abgegeben, extern angestellt, eigene GmbH mit Arbeitnehmern weiterlaufen lassen? Wichtig dabei in meinem Fall ist, dass die GmbH voll sozialversicherungspflichtige, anständig bezahlte Angestellte hat. Genau damit scheint mir die Hürde, in die GKV zu kommen, nämlich größer.

Danke euch!
Hallo Ralf,

aktuell kann ich Dir folgenden Weg beschreiben, der relativ sicher ist. Vorweg. Es führt kaum ein Weg daran vorbei, dass Du zumindest temporär Anteile an der GmbH abgibst. Das wichtigste scheint zu sein, dass Du in der GmbH nicht mehr beherrschend bist, also nicht mehr als 50% der Anteile besitzt.

Durch aktuelle Rechtsprechungen ist das jedoch einfacher geworden. Aber mal mein Vorschlag von Anfang an. Es gibt natürlich auch andere Wege. ich will hier jedoch mal diesen Weg aufzeigen, der in der Praxis auch tatsächlich funktioniert hat.

In diesem Fall müssen Anteile an der GmbH verkauft werden, so dass keine beherrschende Stellung mehr vorhanden ist, also max. 50,0%. Das kann nach aktueller Rechtsprechung auch an einen nahen Verwandten sein. Auch der Verkauf/ Schenkung an den Ehepartner ist möglich. Wichtig ist, dass in der Satzung nicht andere Wege enthalten sind, die es dem Gesellschafter-GF ermöglichen, alles selbst zu bestimmen. Du könntest also weiterhin GmbH-Geschäftsführer bleiben. Um jedoch in die GKV zu kommen ist dafür ggf. ein Gehaltsverzicht notwendig. Du musst mit dem Gehalt unter die Jahresentgeltgrenze kommen. Aus dem Dienstvertrag als GF wird ein Anstellungsvertrag, wie bei einem angestellten Arbeitnehmer. Damit bist Du dann ein abhängig Beschäftigter und kannst in die GKV eintreten. Du solltest jedoch vor Kündigung Deiner PKV in jedem Fall das Statusfeststellungsverfahren durchlaufen. Erst, wenn dort durch die Rentenversicherungsanstalt eine abhängig Beschäftigung bestätigt wird, solltest Du die PKV kündigen. Für die Kündigung hast Du 3 Monate Zeit nach Beginn der abhängigen Beschäftigung. Die zwischenzeitlich noch an die PKV gezahlten Beiträge werden Dir dann rückwirkend erstattet.

Hier mal der Ablauf in groben Schritten:

1. Verkauf von Firmenanteilen, so dass maximal 50% Anteile vorhanden sind, ggf. Satzung anpassen (alles beherrschende eliminieren)
2. Neuer Anstellungsvertrag als GF wie bei einem Angestellten mit Gehalt unter Jahresentgeltgrenze
3. Zum Zeitpunkt der Eintragung ins HR dann Mitgliedschaft in der GKV beantragen. Diese wird i.d.R. auch bestätigt.
4. Statusfeststellungsverfahren
5. Wenn abhängige Beschäftigung bestätigt wird, kann PKV gekündigt werden.

Ich würde Dir in jedem Fall empfehlen, Dich hier durch einen spezialisierten Anwalt begleiten zu lassen. Das kann Dich evtl. so um die 3.000 EUR kosten. Dafür wird jedoch alles genau geprüft bevor Du die Schritte einleitest. Die GmbH-Satzung und der Anstellungsvertrag dürfen keine Punkte enthalten, die gegen eine abhängige Beschäftigung sprechen. Auch beim Statusfeststellungsverfahren sind kleine aber wichtige Punkte zu beachten, die man schnell übersehen kann.

Dann viel Erfolg. Es ist möglich! :)

LG, Biene
Hallo Biene,

ich danke dir vielmals für diese ausführliche Darlegung! Dies ist auch ziemlich genau mein Plan B, den ich in meinem Posting unterschlagen habe, da ich den anderen Weg etwas mehr favorisiere und er bei mir einfacher ist. Dennoch superlieb, hier mal von jemandem zu hören, dass er dies auch erfolgreich auf einen konkreten Weg geschafft hat.
Ggf. mache ich es dann auch mit diesem Konzept.

Ja, Beratung wollte ich mir auch noch holen, musste aber, egal ob Steuerberater oder Rechtsanwalt, lernen: So Themen, die selten sind, da wissen die auch nicht alles. Aber da werde ich auch noch einmal irgendwo mit aufschlagen.

Danke dir schon mal!
VG Ralf
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