ich habe seit kurzen in das Thema Lohn und Gehsltsabrechnungen reingerutscht... nun steh ich da bei manchen Themen und weiß nicht Recht weiter.
Jetzt bin ich bei der Rückstellungen der Resturlaube für 2016
Ich hoffe es kennt sich hier jemand mit dem Thema aus. Wir machen eigentlich eine ganz einfache Rückstellung.
Da wir kein weihnachtsgeld etc zahlen muss ich dies nicht berücksichtigen.
Da wir Gehälter über der Beitragsbemessungsgrenze dabei haben, stellt sich die Frage, ob ich die sv beiträge dann komplett weg lasse, oder ob ich es prozentual für den Anteil von zb. 6200 € nehme und den darüber hinaus stehenden Betrag nicht beachte. Ich hoffe jemand versteht was ich meine

Und noch eine Frage, wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 monate, oder der letzten 13 Wochen, oder von Oktober bis Dezember, oder doch einfach nur das Gehalt im Dezember zur Berechnung verwendet. Habe all diese unterschiedlichen Aussagen erhalten.
Ich bin leicht verwirrt

Liebe Grüße
Tinka