soweit ich gelesen habe, kann ein Geschäftsführer, der 100% der Anteile an einer GmbH besitzt, auch Elterngeld beziehen. Elterngeld kann ja unabhängig von der Einkommensart bzw. Beschäftigsart bezogen werden.
Jetzt erhält der Geschäftsführer sagen wir mal den Höchstsatz 1.800 EUR Elterngeld monatlich. In seiner Firma ist er während der Elternzeit freigestellt. Die Firma spart sein Gehalt ein und der Gewinn steigt entsprechend.
Diesen Gewinn - nach Steuern natürlich - kann der Geschäftsführer nach Feststellung des Jahresabschlusses an sich ausschütten. Er hätte also einmal Elterngeld vom Statt bezogen und quasi sein Gehalt als Gewinnausschüttung bezogen.
Ist das so legal? Soweit ich gelesen habe, wird nur der Gewinn bei Einzelunternehmen und Freiberuflern als Einkommen bei der Elterngeldberechnung angerechnet. In diesem Fall erzielt jedoch die GmbH - juristische Person - den Gewinn und an den Geschäftsführer wird der Gewinn erst nach Ablauf der Elternzeit ausgeschüttet.
Kann das Jemand so bestätigen?
Gruß, CP1