Mandant hat als geringfügig Beschäftigte seine Lebensgefährtin
bei sich angestellt.
Diese hat noch eine SV-pflichtige Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber.
Sie ist schwanger, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht nicht.
Wie ist diese nun in der Lohnabrechnung ab Geburt abzurechnen?
Als Mutterschaftsgeld noch 8 Wochen?
Was ist nach den 8 Wochen, kann er Sie im Einvernehmen kündigen, so dass die Geringfügigkeit nicht auf das Elterngeld angerechnet wird?
Beste Grüße
Alfi2001












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