Minijob Mutterschaft

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Minijob Mutterschaft
Hallo,

Mandant hat als geringfügig Beschäftigte seine Lebensgefährtin
bei sich angestellt.
Diese hat noch eine SV-pflichtige Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber.

Sie ist schwanger, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht nicht.
Wie ist diese nun in der Lohnabrechnung ab Geburt abzurechnen?

Als Mutterschaftsgeld noch 8 Wochen?

Was ist nach den 8 Wochen, kann er Sie im Einvernehmen kündigen, so dass die Geringfügigkeit nicht auf das Elterngeld angerechnet wird?

Beste Grüße
Alfi2001
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