Hallo Noob,
natürlich bekommt jeder Arbeitnehmer einen eigenen geschützten Zugang zu seiner Lohnabrechnung. Alles andere wäre mit dem Datenschutz nicht vereinbar.
Grundsätzlich könnt ihr das so machen, müsst aber auf ein paar Sachen achten:
1. Ihr braucht die Zustimmung der Belegschaft zur elektronischen Übermittlung der Lohnabrechnung. Das müsste man aus meiner Sicht durch eine kurze Erklärung umsetzen können, die jeder Mitarbeiter vorgelegt bekommt und unterschreibt.
2. Die Lohnabrechnung zum Download zu stellen, reicht nicht. Ihr müsstet die Belegschaft aktiv informieren, dass eine neue Lohnabrechnung vorliegt. Das kann man mit einer kurzen Information per E-Mail machen. So machen das Banken schließlich auch, wenn ein neuer Kontoauszug vorliegt.
Gruß
HaWeBe