Meine Kündigung ist mit einer Freistellung ausgesprochen. Während des Arbeitsverhältnises ( 3tage woche) hatte ich noch einen Minijob auf 300.- , wovon mein Arbeitgeber wusste.
Wenn ich den Minijob auf 450.- erhöhe, muss ich das dem AG melden ?
Vielen Dank
Hallo Gast 4711,
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