Freistellung nach Kündigung: Tipps und Regeln

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Freistellung nach Kündigung: Tipps und Regeln
Hallo,

Meine Kündigung ist mit einer Freistellung ausgesprochen. Während des Arbeitsverhältnises ( 3tage woche) hatte ich noch einen Minijob auf 300.- , wovon mein Arbeitgeber wusste.
Wenn ich den Minijob auf 450.- erhöhe,  muss ich das dem AG melden ?

Vielen Dank
:wink1:  Hallo Gast 4711,

der Job wo du freigestellt wurdest, unterliegt dann wohl der Steuer- und Sozialversicherungspflicht?
Wenn du weiterhin den Nebenjob machst, den du vorher gemacht hast, und dieser weiterhin sozialversicherungsfrei bleibt, wie ja auch vorher, dann ist es unrelevant, ob du 300 Euro oder nur 200 Euro oder 450 Euro bis zur Grenze verdienst. Sobald der "Nebenjob" dann Sozialversicherungspflichtig wird, musst du es natürlich in der Freistellungsphase deinem "Noch-Arbeitgeber" melden.

VG,
anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo zusammen,
ich war 6 Wochen erkrankt und habe in dieser Zeit die Kündigung erhalten, mit sofortiger Freistellung.(Urlaubstage,Überstunden abgegolten)
In dem Personalgespräch, in dem ich auch die bereits vorbereitete Kündigung erhielt, wies mich meine Chefin darauf hin, dass auch eine mögliche Folge-AU vorzuweisen ist.(Es ging ihr sehr warscheinlich um die Abrechnung da ich dann Krankengeld bekommen hätte).
Als ich vor Ort meine restlichen Sachen abgegeben hatte, fragte sie mich wie selbstverständlich, wo die Krankmeldung sei.
Da sich mein Zustand inzwischen aber schon gebessert und ich mein Problem langsam in den Griff bekomme war eine weitere Verlängerung der AU vorerst nicht nötig, was sie sehr erbost zu haben scheint, da sie mir Vorwarf und mich anschrie, dass ich eine Lügnerin sei.
Meine Frage unter diesen sehr unangenehmen Umständen ist, ob ich nun trotzdem mit einer Lohnfortzahlung rechnen kann da Sie anscheinend damit gerechnet hat, "raus zu sein", wenn die AU verlängert worden wäre und ich Krankengeld bekommen hätte und sehr erbost war. Kann sie die Zahlung verweigern?Ich habe ja ärztliche Bescheinigungen dass ich nicht arbeitsfähig WAR, habe mich inzwischen natürlich behandeln lassen und bin nicht mehr arbeitsunfähig-ansonsten hätte ich eine Folge-AU vorgelegt-es wäre einfach nicht korrekt gewesen!
Danke schon einmal für die Antwort und mit freundlichem Gruß.
Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du die Kündigung mit sofortiger Freistellung. Heißt: Du bist offiziell noch angestellt.
Entgegen den Erwartungen deiner Chefin bist du aber nicht mehr krank, sondern wieder gesund, und zwar noch vor Eintritt des Krankengeldbezugs.
Wenn das soweit richtig ist, dann muss deine Chefin dir aus meiner Sicht das Gehalt zahlen bis zum Kündigungstermin. Denn wenn der Arzt dir keine Folge-AU mehr ausstellt, dann bist du arbeitsfähig. Das heißt, dass du deine Arbeitskraft anbietest. Dein Arbeitgeber nimmt dieses Angebot aber nicht an, denn er hat dich ja freigestellt. Das ist dann seine Sache.

Gruß
HaWeBe
Hallo, Im Juni schloß ich einen Arbeitsvertra Minishop 450,00 € basis ab.Probezeit inbegriffen Mit Zustimmung meines Arbeitgebers konnte ich eine Woche im August Urlaub machen. Nach dem Urlaub hieß es in den ersten zwei Tagen in könne zu Hause bleiben, da keine Aufträge und somit Arbeit vorhanden war. Nach den zwei Tagen erhielt ich die Kündigung zum 31.08.18 auf Widerruf.
Muß der Arbeitgeber trotzdem die 450,00 € bezahlen oder zumindest die 3 Monate im August bzw. eine Woche Urlaub. Ab 13.08 war ich auf Wideruf freigestellt.Vielen Dank für die Antwort.
Hallo,folgendes,mein Mann hat amFreitag eine betriebsbedingte Kündigung bekommen und ist auch sofort freigestellt worden.Der Betrieb hat Aufträge die er kaum schafft abzuarbeiten.Es kam raus das der Vorarbeiter ihn nicht leiden kann und beim Chef erzählt hat er nehme ihn nicht für voll und mein Mann würde auch keine Leistung mehr bringen.Was nicht stimmt und er es auch sowieso nicht nachweisen kann.Was können wir tun.Die Kündigung kam plötzlich ohne vorherige Gespräche ,Abmahnungen oder so
Hallo,

ich bin in der Probezeit aus betriebswirtschaftlichen Gründen gekündigt und Freigestellt worden.
Die Kündigung war schriftlich und fristgerecht.
In dem Schreiben ist die kündigung aber nicht unwiderruflich ausgesprochen.
Sie wollen jetzt unter anrechnung der Überstunden und dem Resturlaubs die Freistellen verrechnen.
Wenn ich das jetzt aber richtig verstanden habe dürfen die das jetzt nicht machen da die Kündigung nicht unwiederruflich war und ich teoretisch jederzeit zurück an den arbeitsplatz bestellt werden konnte.

mit freundlichen Grüßen

Philip N.
Hallo
habe zum 30.09.18 gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mich freigestellt unter Fortzahlung meiner Bezüge. Jedoch habe ich jetzt kein Gehalt erhalten. Habe auch um einen Auflösungsvertrag geben, dieser wurde abgelehnt. Also habe ich mich an die Vertragsbedinungen gehalten. Habe dies auch vom Arbeitger schriftlich. War allerdings 3x an meiner neue Arbeitsstelle jedoch nicht zu den Öffnungszeiten. Habe jetzt im Nachhinein erfahren dass ich bespitzelt wurde, von meinen neuen Arbeitgeber. Frage. Dürfen die mir einfach meinen Lohn nicht zahlen? sowie mein anteiliges Weihnachtsgeld und Resturlaub.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja
Hallo Tanja,

hast du mal deinen bisherigen Arbeitgeber gefragt, warum du dein Gehalt nicht erhalten hast? Welche Gründe nennt er? Ansonsten ist der Sachverhalt schwer zu beurteilen. Wenn der alte Arbeitgeber das Ausbleiben des Lohns nicht erklärt, wird es zeit für einen Gang zum Rechtsanwalt.

Gruß
HaWeBe
Ich hätte mal eine  Frage, meine Firma hat mir betriebsbedingt gekündigt und ich bin bis zum 31.12.18 , dem Ablauf des Vetragrs, freigestellt bei vollem Gehalt.
Habe mich ordnungsgemäß  beim Arbeitsamt  gemeldet, die mir ab November,  eine Maßnahme für 2 mal wöchentlich genehmigt  haben.

Soweit , so gut. Jetzt meine  Frage : Darf  ich eigentlich  jetzt schon an  so  einer  Maßnahme  teilnehmen,  wo ich ja noch offiziell  bei meiner Firma eingestellt  bin und Gehalt erhalte?

Würde mich über eine schnelle Antwort  sehr freuen.

Liebe Grüße.

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