Überstunden für die Weihnachtsfeier
Schn
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Registrierung: 24.08.2020
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Hallo, bei uns ist die Frage aufgetaucht, ob die Anwesenheit eigentlich als Überstunden betrachtet wird? Bisher hat die Geschäftsleitung nachmittags zum Weihnachtsessen eingeladen. DIeses Jahr findet unsere Feier abends statt. Ich hoffe, jemand weiß die Antwort Schn
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FreelancerHH
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Hallo, die Frage ist verständlich, aber das wird nichts werden. Die Mitarbeitenden schulden Ihrem Chef ihre Arbeitsleistung, für die dann der Lohn gezahlt wird. Überstunden für den Verzehr einer Weihnachtsgans wird man wohl nicht als Arbeitsleistung betrachten können. Für Überstunden gilt außerdem, dass das Unternehmen sie anordnen muss bzw. erlauben muss. Zur Weihnachtsfeier wird man aber nur eingeladen. Das ist eine völlig andere rechtliche Situation. Eimnschränkend muss ich allerdings sagen, dass ich im Vorfeld nicht die aktuelle Rechtsprechung gewälzt habe. Wenn bei euch wirklich einige auf Überstunden beharren, dann würde ich einen Anwalt fragen. Guten Hunger FHH
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