Oldtimer als Firmen-PKW

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Oldtimer als Firmen-PKW, Kann hier die 1%-Regel angewendet werden?
Hallo,

kann bei einem Oldtimer als Firmen-PKW die 1%-Regel angewendet werden? Wäre ja schön  ;) , wenn der Oldtimer nur einen damaligen Listenpreis von z.B. 3000 Mark hatte und jetzt einen Marktwert von 20.000 EUR.

Ich vermute mal das geht nicht, bin mir aber nicht sicher ...

Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Gruß, CP1
Hallo CP1,

Im Prinzip müsste das gehen. Allerdings wird das Finanzamt genau prüfen, ob der Oldtimer sich als Firmenwagen eignet und ob er angemessen ist. Das heißt für dich: Du musst gegenüber dem Finanzamt begründen, welche betrieblichen Gründe dafür sprechen, dass du ausgerechnet diesen Oldtimer für die Firma angeschafft hast. Private Gründe, wie "ich stehe nun mal auf Oldtimer", kann das Finanzamt ignorieren.

http://www.stbk-stuttgart.de/Aktuelles/Elektrofahrzeuge-und-Oldtimer

Hinzu kommt, dass du mit dem Auto zu mindestens 50 Prozent betrieblich veranlasst unterwegs sein musst. Dann gehört das Auto ins notwendige Betriebsvermögen, und nur dann kannst du die 1 % Regel anwenden.

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Firmenwagen-Fahrtenbuch/Auto-im-Betriebsvermoegen.html

Ich würde mich also vorher mit einem Steuerberater zusammensetzen.

Beste Grüße
HaWeBe
Hallo CP!,

Es kommt nach einem BFH-Urteil vom 11.06.2011  wohl darauf an, dass der betriebliche Nutzen und die Kosten des Oldtimers in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es darf kein Unterschied zu der gewöhnlichen Nutzung eines Neufahrzeugs oder jüngeren Gebrauachtwagens bestehen. Sonst fällt das unter Liebhaberei (unangemessene Repräsentationsaufwendungen) und ist dem privaten Bereich zuzuordnen.

@HaWeBe: Der Nachweis der 50% für die betriebliche Nutzung ist m.E. nur bei Einzelunternehmern oder Personengesellschaften notwendig, nicht jedoch bei Kapitalgesellschaften. Frag mich aber nicht warum ....   :denk:

Gruß, Buchi
Bearbeitet: Buchi - 27.03.2015 08:40:38
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