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kraus_d schreibt:
Ich erkenne da eher eine KFZ-Finazierung/Leasing an den AG. Zumal dies quasi ein Nutzungsentgelt an den AG ist, welcher nicht direkt so ausgewiesen wird und ich das dann auch nicht als Steuervorteil nutzen könnte, oder? |
Hallo,
ja richtig. Das hat mit der 1% Methode des Finanzamtes zur pauschalen Berechnung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen nichts zu tun. Genauso könnte man hier selbst ein Fahrzeug leasen. Ein wirklicher geldwerter Vorteil wäre hier nur vorhanden, wenn die 1% weniger wären als der sonst übliche Leasingfaktor für den Firmenwagen.
Dass der Steuerbearter sowas mitmacht finde ich merkwürdig ...Die 1% müssten m.E. auf jeden fall extra ausgewiesen werden. Wie will der AG sonst im Normalfall nachweisen, dass er die 1% Regel angewendet hat und einen geldwerten Vorteil vesteuert hat !?
Wer bezahlt denn die laufenden Kosten (Benzin, Versicherung, Steuern, Wartung) des Firmenwagens?
LG, Biene