Firmenwagenregelung

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Firmenwagenregelung, Abzug geht an Arbeitgeber
Wie ich mittlerweile festgestellt habe, hat mein neuer Arbeitgeber eine nicht alltägliche Art der Kfz-Regelung.

Dem betreffenden Mitarbeiter werden 1% des Bruttolistenpreises direkt vom Netto abgezogen, also keine typische 1%-Regelung an das Finanzamt,
sprich das Amt geht "leer" aus.

Wenn ich diese Regelung mit der typischen 1%-Regelung vergleiche, komme ich als Arbeitnehmer deutlich schlechter weg.
Kann ich diese Differenz als Mehrbelastung steuerlich geltend machen?
Wenn ja, wie ist diese zu deklarieren?

Herzlichen Dank vorab!!!
Hallo,

sehr merkwürdige Regelung. Du zahlst also eine Art Miete an Deinen Arbeitgeber für das Fahrzeug. Bei 1% kannst Du eigentlich auch schon selbst ein Auto leasen. Die Leasingraten sind i.d.R. um die 1% vom Anschaffungspreis (also noch günstiger als Listenpreis).

Ich vermute Dein Chef hat das mit der 1% Regelung nicht ganz verstanden. Normal werden die 1% ja dem Lohn hinzugerechnet und dann entsprechend lohnversteuert. Der Arbeitgeber erhält dabei nichts und das Finanzamt auf den 1% Betrag die Lohnsteuer.

Schau mal hier, da wird das ganze gut erläutert: Lohnabrechnung bei Firmenwagen mit 1% - Regelung >>

Gruß, Buchi
Hallo,

nach langer Suche im Internet, habe ich jemanden mit dem selben Problem gefunden.

Auch bei mir wird die 1%Regelung etwas anders angewendet. Trotz mehrfachen Rücksprachen mit AG und dessen Steuerberater sei alles korrekt und wird "immer so" gemacht.

Meine besondere 1%-Regelung (wahrscheinlich ähnlich wie bei PETKUB):

Bruttolohn 3000€ inkl. geldwerten Vorteil + Fahrtkosten Wohn./Arbeit (ja richtig, das ist laut Steuerberater immer im Lohn mit inbegriffen, ich hätte ja schließlich ein Nutzen vom KFZ im Vergleich zu einem Mitarbeiter, welcher kein Dienstwagen erhält - die 1%-Regelung erscheint nicht im BRUTTO-TEIL!)

Abzug im Netto: Sachbezug KFZ 1% 190€ + Fahrten Wohn./Arbeit 95€ = 285€

Ich erkenne da eher eine KFZ-Finazierung/Leasing an den AG. Zumal dies quasi ein Nutzungsentgelt an den AG ist, welcher nicht direkt so ausgewiesen wird und ich das dann auch nicht als Steuervorteil nutzen könnte, oder?


Mit freundlichen Grüßen
Zitat
kraus_d schreibt:

Ich erkenne da eher eine KFZ-Finazierung/Leasing an den AG. Zumal dies quasi ein Nutzungsentgelt an den AG ist, welcher nicht direkt so ausgewiesen wird und ich das dann auch nicht als Steuervorteil nutzen könnte, oder?

Hallo,

ja richtig. Das hat mit der 1% Methode des Finanzamtes zur pauschalen Berechnung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen nichts zu tun. Genauso könnte man hier selbst ein Fahrzeug leasen. Ein wirklicher geldwerter Vorteil wäre hier nur vorhanden, wenn die 1% weniger wären als der sonst übliche Leasingfaktor für den Firmenwagen.

Dass der Steuerbearter sowas mitmacht finde ich merkwürdig ...Die 1% müssten m.E. auf jeden fall extra ausgewiesen werden. Wie will der AG sonst im Normalfall nachweisen, dass er die 1% Regel angewendet hat und einen geldwerten Vorteil vesteuert hat !?

Wer bezahlt denn die laufenden Kosten (Benzin, Versicherung, Steuern, Wartung)  des Firmenwagens?

LG, Biene
Bearbeitet: Biene - 29.12.2014 16:45:13
[CODE]Dass der Steuerbearter sowas mitmacht finde ich merkwürdig ...Die 1% müssten m.E. auf jeden fall extra ausgewiesen werden. Wie will der AG sonst im Normalfall nachweisen, dass er die 1% Regel angewendet hat und einen geldwerten Vorteil vesteuert hat !? [/CODE]


Im Netto-Abzug wird ja der Sachbezug 1% und Fahrten Whg./Arbeitst. ausgewiesen und abgezogen...
Irgendwann wurde von Steuerberater-Seite auch schon einmal die Aussage gemacht: "Hauptsache es wird im Netto abgezogen."

Die laufenden Kosten wie Benzin etc. trägt der AG.
Hinzukommt, dass es ein Peugeot Partner (Kastenwagen) mit nur 2 Sitzen ist und der hintere Teil alleine Material-Beförderungsfläche mit Regalen ist.
Eine private Nutzung ist quasi schon gar nicht richtig gegeben.
Zitat


Eine private Nutzung ist quasi schon gar nicht richtig gegeben.

Hallo,

das wird damit ja immer merkwürdiger. Dann wäre ja gar keine private Nutzung gegeben und es müsste gar kein geldwerter Vorteil versteuert werden. Schau dazu mal diesen Beitrag:

http://www.lohn1x1.de/Forum/lohnabrechnung-allgemein::65/firmenwagen-richtig-versteuern::8676/

LG, Biene
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