Firmenwagen richtig versteuern

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Firmenwagen richtig versteuern
Servus,

gibt es eigentlich noch eine günstigere Regelung für das versteuern eines Firmenwagens Fahrzeug ist ein Transporter Sprinter die Ladefläche ist nicht nutzbar da ein Fest Regalsystem verbaut ist.

Nutzung vom Wohnort zum 1.Kunden , vom letzten Kunden zum Wohnort Arbeitsende,  die Fahrtzeit wird als Arbeitszeit gewertet. Gilt das als Privatfahrt und wie muß/sollte es jetzt versteuert werden ?

schonmal danke im voraus
Hallo,

es hab vor kurzem ein BFH-Urteil, in dem festgelegt wurde, dass Firamenfahrzeuge, die für den privaten Gebrauch nicht oder kaum geeignet sind, auch voll als Firmenfahrzeug bewertet werden können, also kein Eigenverbrauch bzw. geldwerter Vorteil berechnet werden muss. Ich schau mal, ob ich die Quelle dazu noch finde ...

Ist es Dein einzigstes Fahrzeug oder hast Du evtl. privat noch ein anderes Fahrzeug?

Unabhängig davon wäre in Deinem Fall wahrscheinlich die Fahrtenbuchmethode die beste Variante den Eigenverbrauch zu ermitteln. Hier gibt es noch einen Beitrag zu den Anforderungen an ein Fahrtenbuch >>

Deine betrieblichen Fahrten werden ja gegenüber den privaten Fahrten deutlich überwiegen. Bei der 1%- Methode kommst Du häufig auf 40 bis 60% Privatanteil. Das wäre natürlich bei 90% betrieblicher Fahrten, die sich nach Fahrtenbuch ergeben, nachteilig.

Gruß, Buchi
Bearbeitet: Buchi - 05.01.2015 15:59:25
ich denke der Beitrag war es (zum o.g. BFH-Urteil) :

http://www.rechnungswesen-portal.de/News/1-Regelung-findet-keine-Anwendung-bei-Fahrten-zur-Arbeitsstaette.html?sphrase_id=1481159
Hallo,

also Fahrtenbuch wird täglich geführt... Privat besitze ich natürlich auch ein KFZ. Mich interessiert jetzt eigentlich wie ich/man es versteuern mus damit ich weiß was ich netto weniger im Monat habe.

wie errechnet man es genau . Die 1% Regelung greift meiner/deiner Ansicht nach nicht, da ja keine "Privatnutzung" möglich bzw. "rechtlich" nicht gegeben ist.
Also wenn keine privaten Fahrten, außer den von der Wohnung zur Arbeiststätte und zurück, sind alle Kosten des KFZ als Betriebsausgabe anzusetzen. Zu versteuern wäre nach o.g. BFH-Urteil nichts.

Bist Du selbst Unternehmer oder bist Du Angestellter und bekommst das Fahrzeug von Deinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt? Wenn zweites, hat Dein Arbeitgeber Dir das Fahrzeug auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt?

Gruß, Buchi
noch kurz zur Berechnung, wenn doch private Fahrten anfallen sollten:

Anzahl Kilometer für private Fahrten / Gesamtkilometer = % Anteil privat-Fahrten. Dieser Prozentsatz wird nun in Bezug auf die Gesamtkosten für das Fahrzeug angewendet (siehe o.g. Beiträge). Beispiel: 1000 Kilometer privat / 10.000 Kilometer gesamt = 10% privater Anteil. Gesamtkosten des Fahrzeuges (Abschreibungen, Benzin, Wartung, Versicherung, Steuern, ...) im Jahr 5.000 EUR x 10% = 500 EUR Privatanteil, der zu versteuern wäre.

Gruß, Buchi
zu meiner Person bin Angestellter und habe das Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, Privatfahrten sind uns Verboten worden und fallen auch nicht an. Tägliche Fahrten (5 tage Woche)vom  Wohnort zum Kunden und Kunden-Nachhause erlaubt .

müßte man dann nicht die gefahrenen KM einfache Strecke zb. Wohnort zum ersten Kunden beispiel 40km und vom Letzten Kunden zum Wohnort 35km versteuern?

sprich Listenpreis Fahrzeug 34000euro  x 0,03% = 10,2 x 35km (Einfache strecke?)= 357euro Brutto dem Gehalt aufschlagen und dann versteuern lassen`?
Bearbeitet: jahn2015 - 06.01.2015 14:22:49
Hallo jahn2015,

wenn Privatfahrten tatsächlich arbeitsvertraglich verboten sind, dann erübrigt sich die 1%-Pauschale. Habe ich gerade bei Haufe gefunden:
http://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/privatnutzung-firmen-pkw-neues-zur-1-regelung_186_191652.html

Die Fahrten zum 1. Kunden und nach Hause müsstest du dir über die Pendlerpauschale vom Finanzamt zurückholen.

Gruß
Isso
Moin,

ja das kann ich auch so bestätigen. Wenn private Fahrten ausdrücklich verboten sind, dann muss kein geldwerter Vorteil für die Firmenwagen-Nutzung angesetzt werden. Damit ist der Abzug von deinem Lohn nach 1% Methode nicht nachvollziehbar.

Gruß, CP1
Liebes Forum,

vielen Dank für den Hinweis. Die Information hat im Beitrag auf dem Rechnungswesen-Portal bisher gefehlt. Ist aktualisiert.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Firmenwagen-Fahrtenbuch/Lohnabrechnung-bei-Dienstwagen-die-1-Regel.html

Gruß
wvr
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