gibt es eigentlich noch eine günstigere Regelung für das versteuern eines Firmenwagens Fahrzeug ist ein Transporter Sprinter die Ladefläche ist nicht nutzbar da ein Fest Regalsystem verbaut ist.
Nutzung vom Wohnort zum 1.Kunden , vom letzten Kunden zum Wohnort Arbeitsende, die Fahrtzeit wird als Arbeitszeit gewertet. Gilt das als Privatfahrt und wie muß/sollte es jetzt versteuert werden ?
es hab vor kurzem ein BFH-Urteil, in dem festgelegt wurde, dass Firamenfahrzeuge, die für den privaten Gebrauch nicht oder kaum geeignet sind, auch voll als Firmenfahrzeug bewertet werden können, also kein Eigenverbrauch bzw. geldwerter Vorteil berechnet werden muss. Ich schau mal, ob ich die Quelle dazu noch finde ...
Ist es Dein einzigstes Fahrzeug oder hast Du evtl. privat noch ein anderes Fahrzeug?
Unabhängig davon wäre in Deinem Fall wahrscheinlich die Fahrtenbuchmethode die beste Variante den Eigenverbrauch zu ermitteln. Hier gibt es noch einen Beitrag zu den Anforderungen an ein Fahrtenbuch >>
Deine betrieblichen Fahrten werden ja gegenüber den privaten Fahrten deutlich überwiegen. Bei der 1%- Methode kommst Du häufig auf 40 bis 60% Privatanteil. Das wäre natürlich bei 90% betrieblicher Fahrten, die sich nach Fahrtenbuch ergeben, nachteilig.
also Fahrtenbuch wird täglich geführt... Privat besitze ich natürlich auch ein KFZ. Mich interessiert jetzt eigentlich wie ich/man es versteuern mus damit ich weiß was ich netto weniger im Monat habe.
wie errechnet man es genau . Die 1% Regelung greift meiner/deiner Ansicht nach nicht, da ja keine "Privatnutzung" möglich bzw. "rechtlich" nicht gegeben ist.
Also wenn keine privaten Fahrten, außer den von der Wohnung zur Arbeiststätte und zurück, sind alle Kosten des KFZ als Betriebsausgabe anzusetzen. Zu versteuern wäre nach o.g. BFH-Urteil nichts.
Bist Du selbst Unternehmer oder bist Du Angestellter und bekommst das Fahrzeug von Deinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt? Wenn zweites, hat Dein Arbeitgeber Dir das Fahrzeug auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt?
noch kurz zur Berechnung, wenn doch private Fahrten anfallen sollten:
Anzahl Kilometer für private Fahrten / Gesamtkilometer = % Anteil privat-Fahrten. Dieser Prozentsatz wird nun in Bezug auf die Gesamtkosten für das Fahrzeug angewendet (siehe o.g. Beiträge). Beispiel: 1000 Kilometer privat / 10.000 Kilometer gesamt = 10% privater Anteil. Gesamtkosten des Fahrzeuges (Abschreibungen, Benzin, Wartung, Versicherung, Steuern, ...) im Jahr 5.000 EUR x 10% = 500 EUR Privatanteil, der zu versteuern wäre.
zu meiner Person bin Angestellter und habe das Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, Privatfahrten sind uns Verboten worden und fallen auch nicht an. Tägliche Fahrten (5 tage Woche)vom Wohnort zum Kunden und Kunden-Nachhause erlaubt .
müßte man dann nicht die gefahrenen KM einfache Strecke zb. Wohnort zum ersten Kunden beispiel 40km und vom Letzten Kunden zum Wohnort 35km versteuern?
sprich Listenpreis Fahrzeug 34000euro x 0,03% = 10,2 x 35km (Einfache strecke?)= 357euro Brutto dem Gehalt aufschlagen und dann versteuern lassen`?
ja das kann ich auch so bestätigen. Wenn private Fahrten ausdrücklich verboten sind, dann muss kein geldwerter Vorteil für die Firmenwagen-Nutzung angesetzt werden. Damit ist der Abzug von deinem Lohn nach 1% Methode nicht nachvollziehbar.
Diese Excel-Vorlage (Tool) ermöglicht die Planung und Überwachung der termingemäßen Lieferung von Dokumenten in einem Projekt. Auf der Grundlage der erfassten Plan- und Ist-Termine wird für jede Berichtsperiode der Status ausgewertet und in einem Dashboard präsentiert. Dieses Werkzeug enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle. Zusätzlich bietet das Werkzeug die Kategorisierung der Dokumente nach bis zu vier frei wählbaren Merkmalen, so dass die Auswertung nach verschiedenen Selektionskriterien möglich ist. Preis 22,00 EUR .... Details hier >>
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
News und Fachbeiträge
Arbeitgeber bieten verstärkt Zusatzleistungen neben dem Gehalt an
Im Wettbewerb um Fachkräfte locken Arbeitgeber verstärkt mit Leistungen, die über das Gehalt hinausgehen. Seit 2019 hat sich die Zahl der ausgeschriebenen Benefits von im Schnitt 3,6 auf 9,6 Zusatzleistungen......
xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor
In vielen Ländern weltweit – in Europa u. a. Deutschland, Polen und Frankreich – wird der Versand von E-Rechnungen in den nächsten ein bis fünf Jahren verpflichtend. SAP-Anwenderunternehmen stellt die......
Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden?
Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......
Rechengrößen / Beitragssätze 2024 in der Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2024 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung......
10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich
Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......
Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber
Das Wichtigste in Kürze
Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen.
Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen.
Es gibt keine......
eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch
Das Wichtigste in Kürze:
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen.
Arbeitgeber müssen sich um den ......
Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert
Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......
Objektbuchhalter:in (m/w/d)
DGIM ist seit 20 Jahren ein aufstrebendes familiengeführtes Immobilienunternehmen und im Sektor Health Care, seit Jahren der bundesweit führende Property Manager. In unserer Unternehmensgruppe betreuen wir mit über 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit in unsere acht Niederlassungen üb... Mehr Infos >>
Fachinformatiker (m/w/d) Support und Controlling
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachterdienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflegekassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Wir sind die Spezialistinnen und Spezialisten für Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit, in der Beurte... Mehr Infos >>
Finanzkoordination für Drittmittelprojekte (m/w/d)
Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine der führenden Universitäten in Europa mit einer über 500-jährigen Tradition. Sie steht für anspruchsvolle akademische Ausbildung und herausragende Forschung. Das Referat beschäftigt sich mit Drittmitteln, die eine wichtige Finanzierungsqu... Mehr Infos >>
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>
Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung
Mit dem Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung können Sie die Rendite berechnen. Es müssen lediglich die grünen Eingabefelder mit Werten ausgefüllt werden, dabei werden automatisch die Ergebniswerte berechnet. Mehr Informationen >>
Persönliche Finanzen inkl. Kreditrechner
Sie möchten wissen welche finanziellen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um sich ein Haus oder etwas anderes zu finanzieren? Die Excel Checkliste unterstützt Sie in insgesamt 8 detaillierten Checklisten bei Ihrem Vorhaben. Mehr Informationen >>
Paket für Hausverwalter
Unternehmens- Planung leicht gemacht!
Dieses Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer, aber auch insbesondere für jedes Immobilienunternehmen. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen. Mehr Informationen >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>
Software-Tipp
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung
Rückstellungen leicht verwalten
Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
Gewerbesteuerrückstellung
Urlaubsrückstellungen
Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
Rückstellung für Tantiemen
Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>
Software-Tipp
Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EURMehr Infos und Download >>
Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools: