ich habe eine Frage zur Lohnsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung:
In einem Vertrag von Januar bis März steht: Die Arbeitszeit wird entsprechend dem Arbeitsanfall festgesetzt. Die Stundenvergütung beträgt … €.
Nun wurde im Januar an einem Wochenende 24, 78 Stunden, im Feburuar an 2 Wochenenden= 49,5 h und im März an 2 Wochenenden = 48 h
gearbeitet.
Die Frage dazu: Ist hier die Monats- oder Tagessteuertabelle anzuwenden. Gilt ein Teillohnzahlungszeitraum oder der Monat.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßem













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