Freistellung nach Kündigung

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Freistellung nach Kündigung
Hallo Zusammen,

ich mache die Löhne für unsere Pflegefirma. Bin noch recht neu auf dem Gebiet unterwegs. Daher brauche ich mal eure Hilfe  :wink1:

Wir mussten einen Mitarbeiter kündigen. Im Vertrag sowie in der Kündigung haben wir den Passus drin das wir ihn unwiderruflich mit sofortiger Wirkung unter Fortzahlung der Vergütung freistellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen und einem etwaigen Arbeitszeitguthaben.  :read:  Jetzt hat dieser Mitarbeiter sich bis zum Ende Krank schreiben lassen. Kann ich ihm trotzdem die Überstunden und Resturlaub streichen oder ist das dann unwirksam?  :denk:

Vielen Dank im Vorraus!  :D
Hallo Pusteblume,

grundsätzlich geht Krankheit vor Urlaub. Das heißt: Ist der Mitarbeiter krank, kann er keinen Urlaub nehmen. In dem Fall ergibt sich daraus für euch die Pflicht, nicht genommenen Urlaub und nicht abgebummelte Überstunden auszuzahlen.

Viel Erfolg
FHH
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