Durch das Bundesfinanzministerium wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die für 2026 geltenden und in dem unten downloadbaren BMF-Schreiben ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gegeben.|
Erstellt von (Name) S.P. am 14.01.2026
Geändert: 14.01.2026 16:06:43
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesfinanzministerium
Bild:
Bildagentur PantherMedia / gstockstudio
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