Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.11.2025 (Az. VI R 4/23) entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.|
Erstellt von (Name) S.P. am 23.01.2026
Geändert: 26.01.2026 07:30:16
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Alessandro Bianco
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