Nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr
als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, sind mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az. VI R 23/19). Es kammt dann die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung.
Mit steigendem Einkommen erhöht sich die Einkommensteuer progressiv. Werden
Vergütungen für Überstunden über mehrere Jahre nicht laufend, sondern in einer Summe ausgezahlt, führt der Progressionseffekt zu einer ungerechten Steuer(mehr)belastung, die vom Gesetzgeber so nicht gewollt war, führt das Gericht in seinem Urteil aus. Um die progressive Wirkung des Einkommensteuertarifs bei dem zusammengeballten Zufluss von Lohnnachzahlungen zu mildern, sieht das Gesetz die Besteuerung dieser Nachzahlungen mit einem ermäßigten Steuersatz vor. Voraussetzung ist allerdings, dass die Nachzahlung sich auf die Vergütung für eine Tätigkeit bezieht, die sich über... mehr lesen
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - auch per Taxi - dürfen
Arbeitnehmer lediglich die Entfernungspauschale geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az: VI R 26/20). Die Richter verweigerten dem Taxi damit die Gleichsetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr, für den Arbeitnehmer nach wie vor die tatsächlichen Kosten geltend machen dürfen.
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und der ersten
Tätigkeitsstätte, wie der übliche Arbeitsplatz rechtlich bezeichnet wird, sind grundsätzlich mit der Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent für jeden Entfernungskilometer anzusetzen (35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer). Unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Eine Ausnahme gilt nach § 9 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jedoch bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. In diesem Fall darf der Arbeitnehmer anstatt der Entfernungspauschale auch höhere tatsächliche Kosten ansetzen. mehr lesen
Reisekosten leicht abgerechnet
|
|
1
2
|
|
| Alle



Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Wie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.
Viel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.
Gerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
Als dynamisch wachsendes Pharmaunternehmen setzen wir uns für das wertvollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mitarbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebensqualität von Patienten (m/w/d) zu verbessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>
Als dynamisch wachsendes Pharmaunternehmen setzen wir uns für das wertvollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mitarbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebensqualität von Patienten (m/w/d) zu verbessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>




Tipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >> |
|
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
| Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
|
|
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
|
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
|
|
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|
RS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Gern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen. 