ich bin Lohnbuchhalter und benötige Unterstützung bei der Abrechnung eines Mitarbeiters, der nach Beschäftigungsende Einmalzahlungen erhalten hat.
Zum Sachverhalt: Mitarbeiter war seit März 2018 ununterbrochen im Krankengeldbezug. Er wurde zum 31.03.2019 gekündigt (während des Krankengeldbezuges) und hatte somit in 2019 keine Abrechnungszeiträume mit Entgelt.
Im Januar 2020 soll er eine Nachzahlung für Urlaubsabgeltung und Weihnachtsgeld erhalten.
Sind diese Beträge sv-pflichtig abzurechnen?
Danke!