Bezugsgröße Kurzarbeitergeld

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Bezugsgröße Kurzarbeitergeld, Bezugsgröße Kurzarbeitergeld
Hallo,
ein Arbeitgeber ist Geschäftsführer einer GmbH.
Sein SV-Brutto weicht vom Steuerbrutto ab.

Die GmbH will nun KUG beantragen. Geht man da nun vom SV- oder Steuerbrutto aus?

Beste Grüße!
Carsten
Hallo Carsten,

grundsätzlich ist das SV-Brutto die Bezugsgröße. Für Mitarbeiter, die ein verstetigtes Monatsgehalt beziehen, legst du das reguläre Nettogehalt zugrunde. Zulagen sind dabei zu berücksichtigen, z. B. Vermögenswirksame Leistungen.
Ist hier sehr gut erklärt:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/kurzarbeitergeld-hoehe-31-sollentgelt_idesk_PI434_HI2206562.html

Gruß
HaWeBe
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