ein Arbeitgeber ist Geschäftsführer einer GmbH.
Sein SV-Brutto weicht vom Steuerbrutto ab.
Die GmbH will nun KUG beantragen. Geht man da nun vom SV- oder Steuerbrutto aus?
Beste Grüße!
Carsten
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20.11.2020 08:28:34
Hallo,
ein Arbeitgeber ist Geschäftsführer einer GmbH. Sein SV-Brutto weicht vom Steuerbrutto ab. Die GmbH will nun KUG beantragen. Geht man da nun vom SV- oder Steuerbrutto aus? Beste Grüße! Carsten |
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23.11.2020 13:06:11
Hallo Carsten,
grundsätzlich ist das SV-Brutto die Bezugsgröße. Für Mitarbeiter, die ein verstetigtes Monatsgehalt beziehen, legst du das reguläre Nettogehalt zugrunde. Zulagen sind dabei zu berücksichtigen, z. B. Vermögenswirksame Leistungen. Ist hier sehr gut erklärt: Gruß HaWeBe |
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