Beschäftigung von Asylanten

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Beschäftigung von Asylanten, Was ist zu beachten?
Hallo,

wir überlegen für eine Marketingaktion auch Asylbewerber einzusetzen. Ist das überhaupt arbeitsrechtlich möglich? Und wenn ja, was wäre SV-rechtlich zu beachten? Wenn nein, kann ich Asylbewerber als selbständige Unternehmer beauftragen? Wenn ja, gibt es bestimmte Bedingungen?

Fragen über Fragen ... Habt Ihr davon Ahnung?

Würde mich über Antworten freuen.

Gruß, Buchi
Hallo,

die Frage ist, ob die geplanten Asylbewerber schon ein Arbeitsrecht besitzen. Nach meinen Wissen haben Sie oft auf Grund bürokratischer Hemmnisse noch keine Arbeitserlaubnis.

Viele Grüße

Reaper
Hallo Buchi,

vorläufiges Ergebnis einer kurzen Recherche: Asylbewerber dürfen nach drei Monaten arbeiten. Allerdings muss der Arbeitgeber dann in der Regel eine Vorrangprüfung vornehmen. Er muss nachweisen, dass er sich darum bemüht hat, die Stelle mit einem deutschen Arbeitnehmer oder einem aus dem EU-Ausland zu besetzen. Die Vorrangprüfung entfällt für Facharbeiter und für Akademiker in bestimmten Fachgebieten.
Als Arbeitnehmer sind Asylbewerber deutschen Kollegen gleichgestellt. Es gibt für sie keine arbeitsrechtlichen Sonderregelungen.

Gruß
wvr
Hallo,

besten Dank! Aber könnte ein Asylbewerber als selbständiger Unternehmer tätig werden?

Gruß, Buchi
Hallo Buchi,

Nach dem in den vergangenen Jahren geltenden Recht dürfen Asylbewerber oder geduldete Ausländer grundsätzlich kein Unternehmen gründen. Bisher liegen mir noch keine Informationen dafür vor, dass die Bundesregierung dies geändert hat.

Gruß
wvr
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