Lohnabrechnung Minijob - für Arbeitgeber Pflicht?

Anzeige
RS Controlling-System
Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Lohnabrechnung Minijob - für Arbeitgeber Pflicht?
Hallo,
ich hate einen Job auf geringfügiger Basis. Jeden Monat überweist mir mein Arbeitgeber 157,41€. Er sagt, dass ich 165,00€ verdiene und Abzüge habe.
Eine genaue Lohnabrechnung in Form von Lohnzetteln bekomme ich nicht.
Nun hat der Arbeitgeber den Lohn von Okober nicht bezahlt und sagte mir, dass der Job im November endet.

Ich kenne mich nicht aus und besonders mit der rechtlichen Seite.

Muss auch bei einem Minijob jeden Monat der Lohn oder das Gehalt abgerechnet werden? Kann ich das von ihm fordern? In früheren Jobs habe ich immer eine monatliche Abrechnung bekommen.
Besteht Pflicht zur Erstellung eines Arbeitsvertrages wo gnau alles drinsteht?

Ich bekomme noch zusätzlich Hartz IV.

Ich war in seinem Büro und da lag ein Zettel wo mein Name stand.

Entgeltbescheinigung. Firma, meine Daten, Krankenkasse standen drauf. Unter Allgemein stand: Abgabegrund: 51, Stornierung Nein, Rückmeldung Entgeltersatzleistung Ja

Unter beitragspflichtige Einnahmen stand: Beginn der Zahlung 01.03.2014, monatlich brutto 165, monatlich netto 157,41 €

Ich verstehe das nicht. Was bedeutet Abgabegrund 51? Ich arbeite doch schon Jahre da. Kann das sein, dass das mit meinem kranken Kind zusammen hängt ( war mal 2 Wochen krank) oder mit der Hartz IV Stelle?

Danke für Ihre Hilfe.  :wink1:
Hallo Melvin,

hast du eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht? Dann solltest du einen Anwalt aufsuchen. Wenn du aber nicht versichert bis, kommen schnell Anwalts- und Prozesskosten zusammen, die den Streitwert übersteigen. Der Arbeitgeber muss dein Gehalt abrechnen, aber es gibt wohl keinen Rechtsanspruch darauf, dass du eine Abrechnung erhältst.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/05/13/lohnabrechnung-arbeitgeber-berlin/
Ein Arbeitsvertrag wird in jedem Fall immer geschlossen. Du solltest eigentlich auch ein Exemplar ausgehändigt bekommen haben. Wenn kein geschriebener Vertrag existiert, gelten automatisch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Das führt jetzt aber etwas weit. Wie gesagt: Übergib die Sache einem Anwalt, wenn sich dein Arbeitgeber nicht gesprächsbereit zeigt.

Viel Erfolg
Isso
Hallo,
die Nummer 51 bezieht sich auf die Meldung bei der Krankenkasse und bedeutet: "Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen". Bei Krankheit des Kindes zahlt die Krankenkasse und nicht der Arbeitgeber für die ausgefallenen Stunden. Dies ist keine Kündigung.
Die Differenz zwischen dem Bruttobetrag von 165,00 und dem Auszahlungsbetrag ist der Beitrag für die Rentenversicherung. Seit 2014 ist ein Minijob Rentenversicherungspflichtig, man kann sich aber als Arbeitnehmer befreien lassen.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News und Fachbeiträge


Studie: Rund 39 Prozent der 55-Jährigen und älter will über das Rentenalter hinaus arbeiten Studie: Rund 39 Prozent der 55-Jährigen und älter will über das Rentenalter hinaus arbeiten Ob aus Spaß am Job, Wunsch nach sozialen Kontakten oder um die Rente aufzubessern: Wenn all jene, die bis 2035 ins Pensionsalter kommen, nach heutiger Aussage weiterarbeiten wollen und das später auch......

Ab November 2024 kommt die Wirtschafts-Identifikationsnummer Ab November 2024 kommt die Wirtschafts-Identifikationsnummer Im Herbst startet die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird diese Nummer ab dem 1. November stufenweise und ohne vorherigen......

Bundesfinanzhof hält Höhe der Aussetzungszinsen für verfassungswidrig Bundesfinanzhof hält Höhe der Aussetzungszinsen für verfassungswidrig Wenn Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid keinen Erfolg haben und das Finanzamt diesen daher nicht weiter aussetzt, fallen für den ausgesetzten Zeitraum auf den zu zahlenden Steuerbetrag sogenannte......


Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden? Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......

Rechengrößen / Beitragssätze 2024 in der Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2024 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung......

10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......

Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen. Es gibt keine......

eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch Das Wichtigste in Kürze: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen. Arbeitgeber müssen sich um den ......

Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......

Stellenanzeigen

Buchhalterin / Buchhalter für die Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung in Vollzeit (m/w/d)
Für unsere Abteilung Finanzen / Controlling suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit einen abschlusssicheren Buchhalter (m/w/d) in zentraler Lage in Wiesbaden. Sie übernehmen nach einer gründlichen Einarbeitung gemeinsam mit den Mitarbeitern aus unserem Buchhaltungsteam alle r... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Dienstreise_pm_gstockstudio_B53753135_400x300.jpg

XTravel – Reisekostenabrechnung

Mit XTravel rechnen Sie Ihre Reisekosten schnell und kostengünstig ab. XTravel enthält zahlreiche Plausibilitätsprüfungen, alle gesetzlichen Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen (In- und Ausland) und ist konfigurierbar, so dass Sie unternehmensspezifische Merkmale einrichten können. Mehr Infos >>

Excel your Budget - Planung und Controlling

Planung und Controlling leichtgemacht: Excel your Budget ist speziell konzipiert für kleine bis mittelständische Unternehmen und Selbstständige. Excel your Budget ist eine schlanke, leicht verständliche Lösung zum Planen, Budgetieren und Analysieren der Geschäftsentwicklung. Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Ihre Werbung auf lohn1x1.de

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf dem Portal für Lohnbuchhalter www.Lohn1x1.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Fachbeitrag hier verkaufen?

Schreiben_pm_Elena_Elisseeva.jpg 
Sie haben einen Fachbeitrag, Checkliste oder eine Berichtsvorlage für Buchhalter erstellt und möchten diese(n) zum Kauf anbieten? Über unsere Fachportale bieten wir Ihnen diese Möglichkeit.  Mehr Infos hier >>