geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

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geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
Ein neuer Mitarbeiter wird eingestellt, es handelt sich um eine geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Entgelt von 200€.

Der MA hat eine Zweitbeschäftigung die Höhe ist nicht bekannt.

Meine Fragen:

was muss der Mitarbeiter denn für die beschäftigung alles an Unterlagen einreichen.


Worauf ist in Bezug auf die Gehaltsabrechnung zu achten.

Welche Fallkonstellationen sind möglich wir wirkt sich dieser Steuer und sozialversicherungsrechtlich aus.


Danke für Eure Antwort
Hallo,

das wäre m.E. ein 450 EUR-Job, der pauschal der Sozialversicherung unterliegt (28%) und auch versteuert wird (2%). Alle Infos dazu kannst Du z.B. hier lesen:

http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Minijobs-Arbeiten-fuer-450-Euro.html

Unterlagen brauchst Du folgende:

- SV-Nr.
- Steuer-ID
- Bankverbindung

Fallkonstellationen gibt es denke ich zwei:

- Du kannst wählen, ob Du die 2% pauschale Lohnsteuer übernimmst (ist der Regelfall) oder ob diese der Arbeitnehmer zu zahlen hat (SV musst Du komplett abführen)
- Der Arbeitnehmer kann die Zuzahlung von RV-Beiträgen abwählen. Er bekommt dann jedoch auch keine Zeiten für diese Tätigkeit anerkannt. Bis vor kurzem war es noch umgedreht. Da konnte der Arbeitnehmer nur zur RV optieren - war also standardmäßig ohne RV. Du musst dies mit dem Mitarbeiter abstimmen und möglichst auf einem Fragebogen dokumentieren.

Hoffe, es hilft weiter.

Gruß, CP1
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