erhält ein MItarbeiter der im Rahmen eines Minijobs, also unter 450 EUR, angestellt ist, auch Urlaub? Wenn ja, wie wird dieser berechnet?
VG, Biene
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19.12.2013 15:24:39
Hallo,
erhält ein MItarbeiter der im Rahmen eines Minijobs, also unter 450 EUR, angestellt ist, auch Urlaub? Wenn ja, wie wird dieser berechnet? VG, Biene |
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06.01.2014 15:00:39
Hi Biene,
ja, selbstverständlich hat auch der Minijobber Anspruch auf Urlaub - mindestens den gesetzlichen Anspruch von 24 Werktagen. Berechnet wird der Urlaub dann natürlich jedoch zeitanteilig. Wenn also der Mitarbeiter z.B. nur immer an bestimmten Wochentagen arbeitet, z.B. immer Donnerstags, dann kann er nicht an 24 Tagen im Jahr immer Donnerstags Urlaub machen Beispiel: Arbeitnehmer hat 24 Tage Urlaub (zur Vereinfachung mal Arbeitstage statt Werktage) und 10 Stunden pro Woche zu arbeiten. er arbeitet damit nur 1/4 der gewöhnlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (Vollzeitzjob) und erhält auch für jeden Urlaubstag dann nur 1/4 der Stunden, also 2 Stunden. Will der Arbeitnehmer z.B. 2 Wochen Urlaub machen, muss er 2 x 10 Stunden = 20 Stunden ausgleichen. Er muss also 20 / 2 = 10 Tage Urlaub nehmen. Hoffe es ist so halbwegs verständlich. Gruß, Buchi |
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07.01.2014 14:57:13
Hallo,
hier im Forum ist ein gutes Beispiel dazu: Gruß, Teder |
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17.04.2014 12:56:10
Danke für diese Info, das habe ich auch nicht gewusst !
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06.05.2014 10:11:09
Hallo,
danke an alle für diese Infos! LG, Biene |
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