heute hat mich ein Mitarbeiter von der Arbeitsagentur angerufen und mir mitgeteilt, dass bei einem Mandanten bzw. bei einem Mitarbeiter der erhöhte Leistungssatz im Dezember abgerechnet werden muss. Und er möchte heute noch den die neue Anzeige auf dem Tisch.
Ich habe die "alte" Lohnabrechnung mit dem niedrigen Leistungssatz gelöscht und in den Stammdaten den Leistungssatz geändert. Habe eine neue Lohnabrechnung abgerechnet. Es wurde daher auch eine neue LSt.Anmeldung usw. gesendet. Ich habe der Mandantin angerufen und mitgeteilt, dass sich die Lohnabrechnung von dem Mitarbeiter geändert hat und die neue Anzeige an die Arbeitsagentur muss. Aber sie möchte jetzt die Nachzahlung (Differenz sind so 140 €) erst mit der Januar Abrechnung (sollte dann als NB 12/2021) stehen haben. Ich musste ja die Lohnabrechnung ändern, weil die Arbeitsagentur die Anzeige gleich wollte und nicht erst Ende vom Monat.
Meine Frage, wenn ich es jetzt als NB im Januar mache, dann wäre es ja doppelt, richtig? Da es ja nun auf der neuen Lohnabrechnung 12/2021 steht und dann würde es ja auf der Abrechnung 01/2022 auch stehen.
Muss ich jetzt nochmal was ändern? Wie muss die Lohnabrechnung für 01/2022 aussehen?
Und wie ist es mit der Lohnsteuerbescheinigung und mit der Buchhaltung?
Ich arbeite mit dem Programm DATEV Lohn und Gehalt
Danke und Liebe Grüße