Werkstudenten und Duales Studium: Regeln und Tipps

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Werkstudenten und Duales Studium: Regeln und Tipps
Sehr geehrte Damen und Herren,

Betr.: Artikel Werkstudenten und Duales Studium: Regeln und Tipps

In diesem Artikel steht:

Wichtig: Ein duales Studium ist grundsätzlich auch unentgeltlich möglich.

letzte Änderung W.V.R. am 03.09.2014
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Quelle:  Haufe.de, AOK, IHK Frankfurt am Main
Bild:  panthermedia.net / Yuri Arcurs

Nun meine Frage: Ich interessiere mich für ein duales Studium und wäre bereit, dieses unentgeltlich in einer Einrichtung zu absolvieren, deren Träger sonst nicht in der Lage ist einen dualen Studienplatz einzurichten. Meine Nachfrage bei der Hochschule ergab jedoch, dass es nicht erlaubt ist, ein Studium ohne entsprechende Vergütung anzutreten. Nun habe ich Angst, dass mir in einem solchen Fall das Studium aberkannt würde. Was stimmt denn nun tatsächlich?

Herzlichen Dank für die Info und freundliche Grüße
Liebe/r Leser/in,

in der Praxis kommt ein unentgeltliches Duales Studium kaum vor. Da ein Duales Studium immer auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen einem Unternehmen und der Hochschule beruht, legen die Hochschulen die Regeln fest. Darin schreiben sie meist vor, dass dual Studierende entlohnt werden müssen, oft legen sie sogar Mindeststandards fest.  

Beste Grüße
Die Redaktion
Sehr geehrte Damen und Herren,

bei mir ergibt sich folgende Frage:

Es ist ja grundsätzlich möglich, ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis als Werkstudent nach dem Abitur (mit der Absicht zu Studieren) sozialversicherungsfrei aufzunehmen.

Was wäre, wenn ich mich dann innerhalb des selben Kalenderjahres (nach Beendigung des kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis) dazu entscheide, ein duales Studium zu beginnen? Werden dann nachträglich Sozialabgaben fällig?

Herzlichen Dank im Vorraus und freundliche Grüße
Hallo,

da bringen Sie etwas durcheinander. Ein Werkstudent können Sie erst sein, wenn Sie eingeschrieben sind. Zu welchen Studienabschnitten Sie jeweils in ein Duales Studium wechseln können, entscheidet Ihre Hochschule.
Grundsätzlich ändert sich an den Steuer- und Sozialversicherungspflichten nur etwas, wenn sich der Status eines Arbeitnehmers geändert hat - zumindest dann, wenn das Unternehmen auch bisher all seinen Verpflichtungen immer korrekt nachgekommen ist.

Beste Grüße
Die Redaktion
Guten Tag, ich studiere an der FOM im Masterstudiengang.

Diese sind berufsbegleitend ausgelegt, auf der Immatrikulationsbescheinigung steht "ordentlicher Student" Teilzeitstudium.

Bedauerlicherweise war mein Vertrag bei meinem vorherigen Arbeitgeber nur befristet und ist jetzt ausgelaufen. Jetzt würde ich gerne wissen, inwieweit ich eine Werkstudententätigkeit aufnehmen kann und wenn ja, mit welchen steuerlichen "Nachteilen" ich und das Unternehmen rechnen muss. Ist es überhaupt möglich eine Werkstudententätigkeit aufzunehmen? Einige meiner Kommilitonen arbeiten als Werkstudent, nach eingehender Recherche bin ich jedoch sehr verunsichert, inwieweit das möglich ist.

Vielen herzlichen Dank im Voraus
Liebe Leserinnen und Leser,

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Beste Grüße
Die Redaktion
Hallo zusammen,

Ich befinde mich in einem Dualen Studium und habe einen Nebenjob für die Wochenenden angeboten bekommen. Dafür würde es für mich Sinn machen bei der Agentur als Werkstudent angestellt zu werden, da ich durch die Promotiontätigkeit die 450€ Grenze schnell erreichen würde. Kann mir jemand sagen ob beides gleichzeitig möglich ist oder ich nur auf 450€ Basis arbeiten könnte?

Gewerbeschein wird leider von der Agentur mich akzeptiert.

Ich habe echt alles abgesucht und keine Antwort gefunden, wäre also für Hilfe SEHR dankbar! :)

Viele Grüße
Hallo Benny,
das Problem sind an der Stelle die Arbeitszeiten. Als Student darfst du höchstens 20 Stunden in der Woche arbeiten. Im Dualen Studium darf das phasenweise auch etwas mehr sein. Ich gehe mal davon aus, dass dein Duales Studium so angelegt ist, dass du im Unternehmen auf die erlaubten Arbeitsstunden kommst. Ich wäre sehr vorsichtig, noch nebenbei zu arbeiten. Du musst in jedem Fall mit dem Arbeitgeber sprechen, bei dem du das Duale Studium absolvierst. Er wird das in der Regel genehmigen müssen (Duale Studiengänge unterscheiden sich von Uni zu Uni). Tendenziell wird es wohl nicht möglich sein, nebenbei noch woanders zu arbeiten.

Gruß
FHH
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich absolviere derzeit ein duales Studium und gedenke während meines Unitrimesters (unter 20h Präsenzstudium) ein Praktikum oder ein Werksstudium im Bereich Investment Banking zu absolvieren. Ist das arbeitsrechtlich überhaupt möglich und welche Hinweise hätten Sie diesbezüglich für mich?

Danke und liebe Grüße!
Was arbeitsrechtlich möglich ist, können Sie dem Artikel entnehmen. Darüber hinaus werden die Regeln für ein Duales Studium zwischen Hochschule und Arbeitgeber vertraglich geregelt bzw. im Arbeitsvertrag.

Viel Erfolg
wvr
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