wir planen, jetzt einige Mitarbeiter aus dem Home Office in die Firma zu holen. Ein Mitarbeiter weigert sich, im Großraumbüro zu arbeiten. Gibt es angesichts von Corona einen Anspruch auf ein Einzelbüro?
Vielen Dank
Lenny
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29.09.2020 16:17:14
Hallo,
wir planen, jetzt einige Mitarbeiter aus dem Home Office in die Firma zu holen. Ein Mitarbeiter weigert sich, im Großraumbüro zu arbeiten. Gibt es angesichts von Corona einen Anspruch auf ein Einzelbüro? Vielen Dank Lenny |
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29.09.2020 16:25:00
Hallo Lenny,
kein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Einzelbüro. Auch nicht in Corona-Zeiten. Das ist Weisungsrecht des Arbeitgebers. Allerdings muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die Arbeitsplätze im Großraumbüro den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügen. Das bedeutet für euch, dass ihr die Anforderungen des Gesundheitsschutzes einhalten müsst, also auch die Coronaregeln. Gruß FHH |
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