ein Arbeitnehmer war auf einem reinen Partyurlaub auf dem Ballermann, wie das so ist zwei Tage auf der Arbeit danach Krankgeschrieben Infektionskrankheit Grippe.
Ist der Arbeitnehmer seiner Erhohlungs- und Sorgfaltspflicht nachgekommen?
Welche Rechte hat der Arbeitgeber?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Wiegersma