2022 sollten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland über ihre Arbeitgeber eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten: die sogenannte Energiepreispauschale. Wer die Pauschale nicht erhalten hat, kann vor das Finanzgericht ziehen – allerdings muss dabei das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden (Az.: 11 K 1588/23 Kg).
In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro verlangt. Diesen Antrag lehnten die Richter jedoch ab. In der Begründung führten sie aus, dass zwar die Finanzgerichte für noch nicht ausgezahlte Energiepreispauschalen zuständig sind, da es sich um eine abgabenrechtliche Streitigkeit handele. Allerdings sei nicht der Arbeitgeber Schuldner der Energiepreispauschale und die Klage daher unzulässig. Denn mit der Auszahlung dieser Pauschale erfülle der Arbeitgeber keine Lohnansprüche seiner Arbeitnehmer, sondern fungiere als Zahlstelle des Staates. Und bei der Energiepreispauschale selbst handele es sich um eine Steuervergütung, die gegenüber dem Finanzamt durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen sei.|
Erstellt von (Name) E.R. am 19.10.2023
Geändert: 19.10.2023 09:44:38
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Finanzgericht Münster
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Valeriy Kachaev
|
|



Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Wie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.
Viel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.
Gerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
FingerHaus – mit mehr als 950 Mitarbeitenden sind wir nicht nur ein bedeutender Arbeitgeber in der Region Waldeck-Frankenberg, sondern auch einer der größten und innovativsten familiengeführten Hersteller von Holzfertighäusern. 17.000 begeisterte Hausbesitzer, weit mehr als 200 Jahre Erfahrun... Mehr Infos >>
Am Max‑Planck-Institut für Psychiatrie erforschen Wissenschaftler*innen und Kliniker*innen die Ursachen psychiatrischer Erkrankungen. In unserer Forschungsklinik widmen wir uns der Diagnostik, Behandlung und Erforschung von psychiatrischen Erkrankungen mit einem Schwerpunkt auf therapieresisten... Mehr Infos >>
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>





Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>
|
|
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
| Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
|
|
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
|
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
|
|
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|
RS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >> 