Beschäftigung eines Rentner - SV-Pflicht?

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Beschäftigung eines Rentner - SV-Pflicht?
Hallo,

wir möchten einen Rentner beschäftigen. Was muss da bei den Sozialversicherungsabgaben beachtet werden? Kann ein rentner auch einen Minijob machen. Wie ist es mit der Gleitzone. Alles wie beim normalen Mitarbeiter vor der Rente?

Besten Dank für Eure Hinweise!

VG, Buchi
Hallo,

soweit ich weiß können Rentner als geringfügig (Minijob) beschäftigt werden und haben damit keine Abzüge. Der AG muss jedoch wie bei auch normalen Beschäftigten Pauschalbeiträge zur KV 13% (es sei denn er ist privat versichert, dann 0) und RV 15% zahlen.

Bei über 450 EUR ist es wie folgt:

Krankenversicherung: ermäßigter Beitragssatz, Beitragsgruppenschlüssel 3
Pflegeversicherung: normal pflichtig,  Beitragsgruppenschlüssel 1
Rentenversicherung:  Arbeitnehmer kein Beitrag,  Arbeitgeber voller Beitrag, Beitragsgruppenschlüssel 3
Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmer kein Beitrag,  Arbeitgeber voller Beitrag, Beitragsgruppenschlüssel 2

Hoffe es hilft Dir weiter.

Gruß, teder
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