Nebenjob während Kurzarbeit Corona

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Nebenjob während Kurzarbeit Corona, Nebenjob des Mitarbeiters anrechnen wie ?
Liebe Kollegen,

aufgrund der neuen Regelungen darf man ja derzeit während des Bezugs von Kurzarbeit in einer Nebenbeschäftigung hinzuverdienen, bis im Gesamteinkommen das vorherige Netto erreicht ist.
Einer unserer Mitarbeiter hat nun in einem anderen Betrieb einen solchen Minijob angenommen. Meine Frage: Wer muss überprüfen / nachweisen, dass das Gesamteinkommen unter dem vorherigen Gesamtnetto liegt und wie? Und falls er darüber liegt, muss ich als Hauptarbeitgeber (in Kurzarbeit) das Nebeneinkommen irgendwie anrechnen und abziehen?

Danke und beste Grüße
dago
Hallo Dagmar,

um welche Art Nebentätigkeit geht es denn? Geringfügige Jobs als Nebentätigkeit fließen laut BA-Weisung 202003015 vom 30.03.2020 nicht in die Berechnung ein. Das hat die BA in ihrer Weisung 202005010 vom 28.05.2020 auch noch einmal wiederholt. Ich sehe nicht, dass mit einer Nebentätigkeit die Berechnungspflicht vom Hauptarbeitgeber auf die BA oder den Nebenarbeitgeber übergeht. Ich kann mich da aber irren. Ich würde unbedingt das örtliche Arbeitsamt fragen.

Gruß
Karlchen
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