aufgrund der neuen Regelungen darf man ja derzeit während des Bezugs von Kurzarbeit in einer Nebenbeschäftigung hinzuverdienen, bis im Gesamteinkommen das vorherige Netto erreicht ist.
Einer unserer Mitarbeiter hat nun in einem anderen Betrieb einen solchen Minijob angenommen. Meine Frage: Wer muss überprüfen / nachweisen, dass das Gesamteinkommen unter dem vorherigen Gesamtnetto liegt und wie? Und falls er darüber liegt, muss ich als Hauptarbeitgeber (in Kurzarbeit) das Nebeneinkommen irgendwie anrechnen und abziehen?
Danke und beste Grüße
dago
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