Freistellung nach Kündigung: Tipps und Regeln
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Hallo Zusammen,
Ich habe so filgende Frage: Während ich krankgeschriben war wurde mir gekündigt. Bis Ende Freigestellt. Ich befand mich noch in der Probezeit. Ich hatte keinen Urlaubtag genohmen. Soll nicht.der Arbeitgeber Urlaubstage auszahlen? Mit freundlichen Grüßen Carmen
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Hallo Carmen,
eigentlich müsste er das. Auch in der Probezeit entsteht dir ein Urlaubsanspruch.
Gruß J.
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Hallo,
habe die Kündigung erhalten und bin sofort freigestellt worden. Die Kündigungsfrist beträgt einige Monate. Muss ich diese Freistellung bei einem Vorstellungsgespräch bzw. bei einer Einstellung mitteilen?
MfG
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Hallo,
das müssen Sie sowieso spätestens dann tun, wenn Sie vom neuen Arbeitgeber eingestellt werden, bevor der alte Anstellungsvertrag ausgelaufen ist. Während der Doppelbeschäftigung rutschen Sie im neuen Job in Steuerklasse VI.
Viel Erfolg
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Guten Tag, bin ordentlich gekündigt mit 3 Monaten zum Monatsende. Letzter Arbeitstag wäre der 31.12.2017. Nun hat mir der GF telefonisch angeboten, dass er mich freistellt.... also mir quasi die Entscheidung in die Hände gelegt, damit er mir nicht im Wege steht für einen neuen Job. Er würde nur auf mein Signal warten und wenn ich jetzt sage, dass ich keine Lust mehr hätte, dann würde er das tun. Ich sehe die Sache allerdings so, dass es an ihm ist, eine solche Freistellung auszusprechen und er mir dann ein schriftliches Angebot machen muss und nicht umgekehrt. Sonst heißt es im Nachhinein, dass ich meine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen möchte und mir dadurch Nachteile entstehen, so z.B. das Wegfallen der Sonderzahlung im Dezember in Höhe 50% des Bruttogehalts. Bin nun verunsichert, wie ich mich hier am besten verhalten soll. Vielen Dank im Voraus für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen aus München.
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Hallo, wer da wem ein Angebot zu machen hätte, würde ich erstmal nicht für so wichtig halten. Wenn der GF dir eine Freistellung anbietet, dann würde ich das schriftlich und bei vollem Lohn vereinbaren. Gruß nach München
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Hallo Ich habe selber gekündigt und müsste eigentlich bis 31.12 arbeiten( 173Stunden ) und habe noch 4 Tage Urlaub die Man mir gewähren müsste zu nehmen gestern meinte mein AG aber nach Meinungs verschiedenheiten, dann stelle ich dich ab montag frei( ich würde gerne halt noch die Tage bis zum Urlaubs Anspruch arbeiten). Wie verhält es sich da mit der lohnzahlung? noch hat er mir nichts schriftlich gegeben außer der Arbeitsbescheinigung ( auf kompletten Monats Lohn geschrieben)
Danke im vorraus für eine Antwort
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Hallo Ich bin seid 19 Jahren in drer gleichen Firma beschäftigt , jetzt wurde mir wegen längerer krankheit ein aufhebungsvertrag mit unwiederruflicher freistellung angeboten . Wie ist es mit der 6 monatigen kündigungsfrist .
mfg
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Hallo, Kündigungsfrist gilt nur bei Kündigung. Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung, sondern eine Aufhebung des Anstellungsverhältnisses in beiderseitigem EInvernehmen.
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hallo,
folgendes problem: krankgeschrieben, seit mitte 2013 betriebszugehörigkeit, gf bittet zum gespräch
was kann denn so alles ganz realistisch passieren bzw. angeboten/verhandelt werden???
danke!!!
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