dafür bekommen Sie Ihren Lohn und haben eigentlich auch Anspruch auf eine tägliche Verpflegungspauschale.
Alles Gute
|
14.12.2017 10:45:24
Halle Nikolaos,
dafür bekommen Sie Ihren Lohn und haben eigentlich auch Anspruch auf eine tägliche Verpflegungspauschale. Alles Gute |
|
|
|
|
|
17.12.2017 13:16:51
Arbeitgeber bezahlt monatlich den Betrag was eine Wochenkarte der VVS kosten würde (also 4Wochen)
(Das wären umgerechnet auf den KM 0,12€) Beim Finanzamt kann man es ja Steuerlich bis 0,30€ absetzten. Kann man die Differenz dann noch geltend machen? |
|
|
|
|
|
03.02.2018 08:37:36
Frage: Ich arbeite bei den Ambulanten Dienste und habe mehrfach einige Stunden Pause zwischen meinen Terminen. Ich nutze mein privates Fahrzeug als Dienstfahrzeug. Bei der Fahrkostenabrechnung will mein Arbeitgeber mir jede Pause und neuerlicher Anfahrt zu einem Kunden als privat gefahrene km abziehen. Ist das rechtens? Ich wollte nur 1x die Anfahrt und Rückfahrt zu meiner Wohnung abziehen....
Über eine Antwort würde ich mich freuen. MfG Alb. |
|
|
|
|
|
05.02.2018 13:51:31
Hallo,
das ist nicht leicht zu beurteilen. Hast du eine erste Tätigkeitsstätte? Dann würde dafür die Entfernungspauschale gelten, die du in der Steuererklärung geltend machst. Alle anderen Fahrten wären Dienstfahrten, die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte beginnen und enden. Wenn keine feste "erste Tätigkeitsstätte" existiert, dann müssten eigentlich alle Fahrten als Dienstreisen gelten. Dafür gilt dann die Kilometerpauschale, und zwar für jeden gefahrenen Kilometer. Gruß |
|
|
|
|
|
28.02.2018 17:05:24
Hallo,
ich erhalte von meinem Arbeitgeber eine Fahrtkostenerstattung bei Aussendiensttätigkeit. Jetzt war ich 3 Wochen lang an einem Ort eingesetzt der 450 km von meinem Wohnort entfernt ist. Ob wohl ich dié Möglichkeit gehabt hätte, dort auch die Wochenenden zu verbringen bin ich jeweils übers WE nach Hause gefahren. Kann ich mir diese Wochenendheimfahrten auch erstatten lassen? Oder muss ich diese auf meine Kappe nehmen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. |
|
|
|
|
|
01.03.2018 10:35:17
Hallo,
ich gehe davon aus, dass du keine erste Tätigkeitsstätte hast und auch am Einsatzort keinen Zweitwohnsitz. Unter diesen Voraussetzungen sind die Heimfahrten ganz normale Reisekosten. Wenn dein Arbeitgeber sie dir nicht erstattet, kannst du sie in der Steuererklärung absetzen. Andere Frage: Wie sieht es mit deiner Unterkunft aus? Hat der Arbeitgeber die auch am Wochenende bezahlt? Das bräuchte er natürlich nicht, wenn du an den Wochenenden gar nicht dort gewohnt hast. Es wäre besser, solche Sachen im Voraus mit dem Arbeitgeber abzuklären. Gruß HaWeBe |
|
|
|
|
|
03.03.2018 11:04:30
Hallo HaWeBe,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und kompetente Antwort. Das Hotel wurde am Wochenende nicht bezahlt. Da ich noch nicht lange beim Arbeitgeber bin, wollte ich nicht anmaßend sein und die recht hohen Reisekosten einfordern. Ich werde ihn jetzt kontaktieren und fragen, ob er die Kosten übernimmt oder ob diese in der Steuererklärung angeben soll. Sie haben natürlich recht, sowas sollte ich Vorraus geklärt werde. Also nochmals vielen Dank und viele Grüße Petra |
|
|
|
|
|
20.06.2018 11:33:40
Hallo,
ich muss berufsbedingt zu Baustellen fahren. Mein Arbeitgeber erstattet mir diese Fahrten auch zurück nur muss ich ihm die Kilometerzahl vorlegen. Meine Frage ist gelten die Kilometer für den Hin- und Rückweg also vom Büro zur Baustelle und von der Baustelle zurück ins Büro? Oder nur eine Strecke? Vielen Dank! |
|
|
|
|
|
21.06.2018 11:30:19
Hallo IN,
da gelten immer die gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg. Gruß HaWeBe |
|
|
|
|
|
31.10.2018 13:58:15
Mein AG übernimmt einen gewissen %-Satz meiner Monatskarte (ÖPNV).
Jetzt habe ich die erste Abrechnung erhalten und festgestellt, dass auf die erstatteten 150€ die vollen Abgaben (Lohnsteuer, AV, RV, KV/PV nicht da über BBG) berechnet wurden. Ich frage mich nun, ob das so richtig gehandhabt wurde und ob hier nicht die 15% Pauschale greift mit Befreiung der SV-Abgaben? Vielen Dank! |
||||
|
|
|
|||
Diese Excel-Vorlage (Tool) ermöglicht die Planung und Überwachung der termingemäßen Lieferung von Dokumenten in einem Projekt. Auf der Grundlage der erfassten Plan- und Ist-Termine wird für jede Berichtsperiode der Status ausgewertet und in einem Dashboard präsentiert. Dieses Werkzeug enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle. Zusätzlich bietet das Werkzeug die Kategorisierung der Dokumente nach bis zu vier frei wählbaren Merkmalen, so dass die Auswertung nach verschiedenen Selektionskriterien möglich ist. Preis 22,00 EUR .... Details hier >>
"Doomjobbing" – viele Jobsuchende scrollen an den passenden Angeboten vorbei
Immer mehr Jobsuchende geraten in einen erschöpfenden Kreislauf aus endlosem Scrollen, Bewerben und wiederkehrender Enttäuschung. Ein neues Schlagwort bringt dieses Phänomen auf den Punkt: "Doomjobbing".......
Wann im Homeoffice der Weg zum Besorgen des Mittagessens unfallversichert ist
Das Hessische Landessozialgericht hat in zwei Fällen zu Tätigkeiten im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Betroffene auf Wegen zum Erwerb des Mittagessens ......
BFH-Urteil: Klageschrift gilt als eingereicht, wenn sie ausgedruckt und zu den Papierakten genommen werden kann
Mit Urteil vom 07.05.2026 (Az. VI R 20/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine von einem Steuerberater im falschen Dateiformat übermittelte Klageschrift formwirksam erhoben ist, wenn ......
Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden? Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......
Rechengrößen und Beitragssätze 2026 in der Sozialversicherung Das Kabinett hat am 08.10.2025 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen......
10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......
Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen. Es gibt keine......
eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch Das Wichtigste in Kürze: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen. Arbeitgeber müssen sich um den ......
Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......

Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeitgeberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseitigen Arbeitsplätzen. Nicht nur im Bereich der Forschung und Lehre, auch in Verwaltung, Technik u... Mehr Infos >>
Eine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, ... Mehr Infos >>
Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, nationale Hilfsgesellschaft und ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit seinen ca. 1.000 Mitarbeitenden betreibt er soziale und therapeutische Einrichtungen und Dienste. Mehr Infos >>







Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >> |
|
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
| Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
|
|
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
|
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
|
|
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|
Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >> 