Fahrtkosten: Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen
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Guten Tag,
ich fahre mit meinem PKW oft von zu Hause zu Kunden und dann wieder nach Hause oder in die Firma. Genauso fahre ich von der Firma aus zu Kunden und dann nach Hause.
Welche Strecken kann ich mit 0,30 € vom Arbeitgeber erstattet bekommen?
Danke für eure Hilfe.
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Hallo,
alle Fahrten zu Kunden sind Dienstfahrten und daher erstattungsfähig. Dienstfahrten beginnen und enden jeweils am Arbeitsort. Die Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte setzen Sie über die Pendlerpauschale ab.
Gruß Calc
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Danke für die Antwort.
Wenn ich aber direkt zum Kunden fahre und dann direkt wieder nach hause, dann muss ich trotzdem immer von der Firma aus rechnen?
Beispiel:
Fahrt von mir zum Kunden = 60 km pro Strecke (diese mache ich auch tatsächlich)
Fahrt vom der Firma zum Kunden = 80 km pro Strecke (nach der Lösung von Calc)
Ich kann dann also 80 km * 2 = 160 km abrechnen?
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Hallo,
ich habe auch noch einmal nachgelesen. Muss mich korrigieren. Geht doch. Ich würde trotzdem empfehlen, einen Steuerberater zu fragen. Denn für Tage, an denen die Geschäftsreise an der Wohnungstür beginnt, fiele ja eigentlich die Pendlerpauschale aus.
Gruß Calc
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Hallo, Ich hätte eine Frage. Wie mache ich das, wenn der Arbeitgeber mir bis Oktober den Sprit gezahlt hat und danach nicht mehr? Kann ich das von der Steuer absetzen, also November und Dezember und wenn ja, wie soll ich damit verfahren?
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Hallo,ich fahre Täglich mit meinem privaten Pkw für Arbeitgeber 32km und erhalte laut Arbeitsvertrag nur 25cent.Die Restlichen 5cent kann ich beim Finanzamt geltend machen?Bekomme allerdings nichts vom Finanzamt wieder,weil ich die Pauschale nicht erreiche.Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet 30Cent zu bezahlen?Wer übernimmt eigentlich einen Kfz Schaden, wenn ich mir eine Beulewährend der Arbeit ins Auto fahre?Vielen Dank schon mal
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Hallo Gastjuffi,
so unfair das ist, es ist rechtlich einwandfrei. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber nicht zu einer Kilometerpauschale von 30 Cent. Den Rest kannst du dir über die Werbungskosten wiederholen. Aber dort über den Pauschalbetrag zu kommen, ist für einen normalen Arbeitnehmer nicht einfach.
Gast
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Guten Tag, Fahrtkostenerstattung über das Finanzamt geltend machen, ist gut und schön, aber bei einem Brutto Stundenlohn von 9,00 € bei Einsatzwechseltätigkeit in einem Teilzeitvertrag steht in keiner Relation, insbesondere, wenn man Anfahrtswege von ca. 100 km in Kauf nehmen muss. Den Arbeitgeber interessiert das nicht und zahlt auch keinen Fahrtkostenzuschuss. Und nu kommt´s: Das Finanzamt hat im Rahmen der Lohnsteuerberechnung unangenehme Fragen gestellt: Z.B. ob ich noch Geld mitbringen muss, damit ich zur Arbeit darf. Es gibt weder ein Firmenfahrzeug, noch kann ich öfftl. Verkehrsmittel in Anspruch nehmen, da bei einer Einsatzwechseltätigkeit im Bereich der Behindertenassistenz die Kunden in ganz Nordrhein-Westfalen zu betreuen sind. Ebenso unterliege ich der Einsatzbereitschaft/Alarmierung.
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Zitat |
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Gast schreibt:
Hallo,
Ich erhalte von meinem Arbeitgeber einen fahrkostenzuschuss von 100€ monatlich. Der einfache Entfernungsweg zw. Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 38km. Meine Frage ist ob es für mich besser wäre wenn ich den Zuschuss nicht annehme, da ich ja mein Fahrtenweg als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen kann? |
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Hello.Ich bin einer Sicherheitsmitarbeiter springer. Fahre fuer die Arbeit mit Dienstwagen fast taeglich 200 bis 400km hin und zurueck.Ich habe 17 verschindene Arbeitsplaeze.Am meistens 12st Arbeit plus 3-4st fahrerei.Habe ich was zum bekommen fuer die Fahrzeit?Vielen Dank,Nikolaos.
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