Wenn es aber nicht vertraglich geregelt ist, springt doch §616 ein, oder nicht? Das würde doch bedeuten, dass der Arbeitgeber eine "unerhebliche Zeit" bezahlen muss? Ist das korrekt? Wie lange wäre dann die "unerhebliche Zeit"?
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03.03.2017 10:04:55
"Also doch ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung? Falsch. Der Arbeitgeber kann nämlich den Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß § 616 BGB im Arbeits- oder Tarifvertrag ausschließen. "
Wenn es aber nicht vertraglich geregelt ist, springt doch §616 ein, oder nicht? Das würde doch bedeuten, dass der Arbeitgeber eine "unerhebliche Zeit" bezahlen muss? Ist das korrekt? Wie lange wäre dann die "unerhebliche Zeit"? |
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03.03.2017 11:12:19
Hallo,
§ 616 bezieht sich auf Ausfallzeiten beispielsweise für unvermeidbare Arztbesuche während der Arbeitszeit oder für familiär begründete Fehlzeiten, wie Todesfälle oder Hochzeiten. Das hat mit der Lohnfortzahlung nichts zu tun. Was dabei als unerheblich gilt, hängt vom Einzelfall ab. |
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