Arbeitgeber müssen strenge Aufzeichnungspflichten für den Mindestlohn
beachten. Die Pflichten gelten je nach Branche. Unternehmen sollten sich daran halten, denn mit der Lohnsteuernachschau hat der Gesetzgeber ein neues Kontrollinstrument geschaffen.
In einigen Branchen kennen Arbeitgeber schon die Aufzeichnungspflichten
über die Arbeitszeit der Beschäftigten. In Branchen, in denen ein für allgemeinverbindlich erklärter Tariflohn gilt, traten mit dem tariflichen Mindestlohn auch die Aufzeichnungspflichten in Kraft:
- Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Winterdienst
- Aus- und Weiterbildung
- Baugewerbe
- Dachdecker
- Elektrohandwerk
- Fleischwirtschaft
- Friseure
- Gebäudereinigung
- Gerüstbauer
- Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau
- Maler und Lackierer
- Pflege
- Schornsteinfeger
- Textilindustrie
- Wäschereien mit Firmenkunden mehr lesen
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Arbeitgeber müssen strenge Aufzeichnungspflichten für den Mindestlohn
beachten. Die Pflichten gelten je nach Branche. Unternehmen sollten sich daran halten, denn mit der Lohnsteuernachschau hat der Gesetzgeber ein neues Kontrollinstrument geschaffen.
In einigen Branchen kennen Arbeitgeber schon die Aufzeichnungspflichten
über die Arbeitszeit der Beschäftigten. In Branchen, in denen ein für allgemeinverbindlich erklärter Tariflohn gilt, traten mit dem tariflichen Mindestlohn auch die Aufzeichnungspflichten in Kraft:
- Abfallwirtschaft,... mehr lesen



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Gerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
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An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunftshochschule versteht, ist in der Finanzabteilung (FA) am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet... Mehr Infos >>






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