Arbeitgeber müssen strenge Aufzeichnungspflichten für den Mindestlohn
beachten. Die Pflichten gelten je nach Branche. Unternehmen sollten sich daran halten, denn mit der Lohnsteuernachschau hat der Gesetzgeber ein neues Kontrollinstrument geschaffen.
In einigen Branchen kennen Arbeitgeber schon die Aufzeichnungspflichten
über die Arbeitszeit der Beschäftigten. In Branchen, in denen ein für allgemeinverbindlich erklärter Tariflohn gilt, traten mit dem tariflichen Mindestlohn auch die Aufzeichnungspflichten in Kraft:
- Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Winterdienst
- Aus- und Weiterbildung
- Baugewerbe
- Dachdecker
- Elektrohandwerk
- Fleischwirtschaft
- Friseure
- Gebäudereinigung
- Gerüstbauer
- Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau
- Maler und Lackierer
- Pflege
- Schornsteinfeger
- Textilindustrie
- Wäschereien mit Firmenkunden mehr lesen
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Arbeitgeber müssen strenge Aufzeichnungspflichten für den Mindestlohn
beachten. Die Pflichten gelten je nach Branche. Unternehmen sollten sich daran halten, denn mit der Lohnsteuernachschau hat der Gesetzgeber ein neues Kontrollinstrument geschaffen.
In einigen Branchen kennen Arbeitgeber schon die Aufzeichnungspflichten
über die Arbeitszeit der Beschäftigten. In Branchen, in denen ein für allgemeinverbindlich erklärter Tariflohn gilt, traten mit dem tariflichen Mindestlohn auch die Aufzeichnungspflichten in Kraft:
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Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>
Das Max-Planck-Institut für Biochemie (MPIB) in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 28 wissenschaftlichen Abteilungen und For... Mehr Infos >>


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