Erzbischöfliches Ordinariat München
München
Bis zu 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie dürfen Unternehmen ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 steuerfrei auszahlen. Kollegen mit befristeten Verträgen dürfen sie dabei allerdings ohne sachliche Rechtfertigung nicht anders behandeln als unbefristet Beschäftigte, so das Arbeitsgericht Stuttgart (Az. 3 Ca 2713/23). |
Erstellt von (Name) E.R. am 07.02.2024
Geändert: 07.02.2024 08:21:19
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Arbeitsgericht Stuttgart
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Josef Muellek
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