Wer ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann, freut sich ab 2023 über eine deutliche Erleichterung: Eine Pauschale in Höhe von 1.260 Euro pro Jahr ersetzt das Nachweisen von Aufwendungen. Steuerpflichtige, deren häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können auch weiterhin alle tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, müssen dies dann aber auch nachweisen.|
Erstellt von (Name) W.V.R. am 10.01.2023
Geändert: 18.08.2023 08:27:00
Autor:
Wolff von Rechenberg
Quelle:
Steuerberatungsgesellschaft Habetreu, Brandenburg
Bild:
panthermedia.net / 9dreamstudio (YAYMicro)
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