Lohnabrechnung Minijob - für Arbeitgeber Pflicht?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Lohnabrechnung Minijob - für Arbeitgeber Pflicht?
Hallo,
ich hate einen Job auf geringfügiger Basis. Jeden Monat überweist mir mein Arbeitgeber 157,41€. Er sagt, dass ich 165,00€ verdiene und Abzüge habe.
Eine genaue Lohnabrechnung in Form von Lohnzetteln bekomme ich nicht.
Nun hat der Arbeitgeber den Lohn von Okober nicht bezahlt und sagte mir, dass der Job im November endet.

Ich kenne mich nicht aus und besonders mit der rechtlichen Seite.

Muss auch bei einem Minijob jeden Monat der Lohn oder das Gehalt abgerechnet werden? Kann ich das von ihm fordern? In früheren Jobs habe ich immer eine monatliche Abrechnung bekommen.
Besteht Pflicht zur Erstellung eines Arbeitsvertrages wo gnau alles drinsteht?

Ich bekomme noch zusätzlich Hartz IV.

Ich war in seinem Büro und da lag ein Zettel wo mein Name stand.

Entgeltbescheinigung. Firma, meine Daten, Krankenkasse standen drauf. Unter Allgemein stand: Abgabegrund: 51, Stornierung Nein, Rückmeldung Entgeltersatzleistung Ja

Unter beitragspflichtige Einnahmen stand: Beginn der Zahlung 01.03.2014, monatlich brutto 165, monatlich netto 157,41 €

Ich verstehe das nicht. Was bedeutet Abgabegrund 51? Ich arbeite doch schon Jahre da. Kann das sein, dass das mit meinem kranken Kind zusammen hängt ( war mal 2 Wochen krank) oder mit der Hartz IV Stelle?

Danke für Ihre Hilfe.  :wink1:
Hallo Melvin,

hast du eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht? Dann solltest du einen Anwalt aufsuchen. Wenn du aber nicht versichert bis, kommen schnell Anwalts- und Prozesskosten zusammen, die den Streitwert übersteigen. Der Arbeitgeber muss dein Gehalt abrechnen, aber es gibt wohl keinen Rechtsanspruch darauf, dass du eine Abrechnung erhältst.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/05/13/lohnabrechnung-arbeitgeber-berlin/
Ein Arbeitsvertrag wird in jedem Fall immer geschlossen. Du solltest eigentlich auch ein Exemplar ausgehändigt bekommen haben. Wenn kein geschriebener Vertrag existiert, gelten automatisch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Das führt jetzt aber etwas weit. Wie gesagt: Übergib die Sache einem Anwalt, wenn sich dein Arbeitgeber nicht gesprächsbereit zeigt.

Viel Erfolg
Isso
Hallo,
die Nummer 51 bezieht sich auf die Meldung bei der Krankenkasse und bedeutet: "Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen". Bei Krankheit des Kindes zahlt die Krankenkasse und nicht der Arbeitgeber für die ausgefallenen Stunden. Dies ist keine Kündigung.
Die Differenz zwischen dem Bruttobetrag von 165,00 und dem Auszahlungsbetrag ist der Beitrag für die Rentenversicherung. Seit 2014 ist ein Minijob Rentenversicherungspflichtig, man kann sich aber als Arbeitnehmer befreien lassen.
Seiten: 1
Antworten

News und Fachbeiträge


Im Schnitt 4 Monate auf Jobsuche: Hochschulabsolvent*innen erleben Realitätsschock Im Schnitt 4 Monate auf Jobsuche: Hochschulabsolvent*innen erleben Realitätsschock Beim Berufseinstieg von Studierenden weicht Optimismus schnell Ernüchterung. Master-Absolvent*innen suchen im Schnitt 21 Wochen bis sie einen passenden Einstiegsjob finden. Damit benötigen sie über zwei......

BFH-Urteil: Kosten für die Nutzung eines Privatwagens nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn ein Firmenwagen zur Verfügung steht BFH-Urteil: Kosten für die Nutzung eines Privatwagens nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn ein Firmenwagen zur Verfügung steht Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer Aufwendungen für eine Dienstreise mit einem privaten Fahrzeug als Werbungskosten geltend machen - wenn der Abzug angemessen ist. Die Grenze der Angemessenheit hat der......

BFH-Urteil: Corona-Sonderzahlungen bleiben auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei BFH-Urteil: Corona-Sonderzahlungen bleiben auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.01.2026 (Az. VI R 25/24) entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei sind. Voraussetzung......


Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden? Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......

Rechengrößen und Beitragssätze 2026 in der Sozialversicherung Das Kabinett hat am 08.10.2025 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen......

10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......

Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen. Es gibt keine......

eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch Das Wichtigste in Kürze: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen. Arbeitgeber müssen sich um den ......

Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Referent Bewertungen (w/m/d)
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Seit fünf Jahrzehnten stehen wir als Familienunternehmen METZ CONNECT für Präzision, Zuverlässigkeit und Erfindergeist im Bereich der elektrischen Verbindungstechnik. Mit rund 850 Mitarbeitenden an Standorten in Europa, Asien und Nordamerika entwickeln, produzieren und vertreiben wir Systeme für ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>