Lohnabrechnung Minijob - für Arbeitgeber Pflicht?

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Lohnabrechnung Minijob - für Arbeitgeber Pflicht?
Hallo,
ich hate einen Job auf geringfügiger Basis. Jeden Monat überweist mir mein Arbeitgeber 157,41€. Er sagt, dass ich 165,00€ verdiene und Abzüge habe.
Eine genaue Lohnabrechnung in Form von Lohnzetteln bekomme ich nicht.
Nun hat der Arbeitgeber den Lohn von Okober nicht bezahlt und sagte mir, dass der Job im November endet.

Ich kenne mich nicht aus und besonders mit der rechtlichen Seite.

Muss auch bei einem Minijob jeden Monat der Lohn oder das Gehalt abgerechnet werden? Kann ich das von ihm fordern? In früheren Jobs habe ich immer eine monatliche Abrechnung bekommen.
Besteht Pflicht zur Erstellung eines Arbeitsvertrages wo gnau alles drinsteht?

Ich bekomme noch zusätzlich Hartz IV.

Ich war in seinem Büro und da lag ein Zettel wo mein Name stand.

Entgeltbescheinigung. Firma, meine Daten, Krankenkasse standen drauf. Unter Allgemein stand: Abgabegrund: 51, Stornierung Nein, Rückmeldung Entgeltersatzleistung Ja

Unter beitragspflichtige Einnahmen stand: Beginn der Zahlung 01.03.2014, monatlich brutto 165, monatlich netto 157,41 €

Ich verstehe das nicht. Was bedeutet Abgabegrund 51? Ich arbeite doch schon Jahre da. Kann das sein, dass das mit meinem kranken Kind zusammen hängt ( war mal 2 Wochen krank) oder mit der Hartz IV Stelle?

Danke für Ihre Hilfe.  :wink1:
Hallo Melvin,

hast du eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht? Dann solltest du einen Anwalt aufsuchen. Wenn du aber nicht versichert bis, kommen schnell Anwalts- und Prozesskosten zusammen, die den Streitwert übersteigen. Der Arbeitgeber muss dein Gehalt abrechnen, aber es gibt wohl keinen Rechtsanspruch darauf, dass du eine Abrechnung erhältst.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/05/13/lohnabrechnung-arbeitgeber-berlin/
Ein Arbeitsvertrag wird in jedem Fall immer geschlossen. Du solltest eigentlich auch ein Exemplar ausgehändigt bekommen haben. Wenn kein geschriebener Vertrag existiert, gelten automatisch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Das führt jetzt aber etwas weit. Wie gesagt: Übergib die Sache einem Anwalt, wenn sich dein Arbeitgeber nicht gesprächsbereit zeigt.

Viel Erfolg
Isso
Hallo,
die Nummer 51 bezieht sich auf die Meldung bei der Krankenkasse und bedeutet: "Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen". Bei Krankheit des Kindes zahlt die Krankenkasse und nicht der Arbeitgeber für die ausgefallenen Stunden. Dies ist keine Kündigung.
Die Differenz zwischen dem Bruttobetrag von 165,00 und dem Auszahlungsbetrag ist der Beitrag für die Rentenversicherung. Seit 2014 ist ein Minijob Rentenversicherungspflichtig, man kann sich aber als Arbeitnehmer befreien lassen.
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